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Hotel/Vermieter

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  • Sehr viel! Neben der Möglichkeit, Provision zu verdienen, sichern Sie Ihre Erträge ab!
    Sobald Sie dem Gast mitteilen, dass bei Ihnen Stornokonditionen gelten und Sie eine Versicherung anbieten, können Sie auch einem nicht versicherten Gast eine Stornorechnung stellen. Sie haben ihn ja auf das Risiko hingewiesen und eine Lösung angeboten.
    Aber auf jeden Fall müssen Sie bei versicherten Gästen nicht mehr kulant sein – denn die Europäische Reiseversicherung trägt im Versicherungsfall den Ausfall.
    Als Tourismusverband sorgen Sie dafür, dass die Wertschöpfung in Ihrer Region bleibt und die Vermieter nicht auf ihre Erträge verzichten müssen.

  • Sie können bei uns zwischen 4 Varianten wählen (Mehrfachwahl möglich):

    a) Der Gast soll die Versicherung selbst abschließen:

    1. Link auf Ihrer Website
    2. Onlinezahlscheinpolizze: ein 2-in1- PDF als Anhang an die Buchungsbestätigung, bestehend aus Link und der Möglichkeit zum Zahlscheinabschluss.
    3. Zahlscheinpolizzen zum Postversand – z. B. für Gäste ohne Internet.

    b) Sie bieten dem Gast den Service des Versicherungsabschlusses via :

    4. Meldeliste (per Fax oder elektronisch)

    Der Gast darf bequem die Versicherung mit der Anzahlung an Ihr Haus überweisen – Sie melden den Abschluss an uns!

  • Durch Ihre Vermittlernummer ist auch das Material (z. B. Link, Zahlscheine…) auf Ihren Betrieb codiert. Dadurch sind die Versicherungsabschlüsse eindeutig zuordenbar. Die Provision erhalten Sie entweder monatlich im Nachhinein oder – bei Hogast-/HGP - Mitgliedern einmal jährlich im Nachhinein ausbezahlt.
    Auszahlung ab 7,00 Euro. Geringere Beträge werden kumuliert ausgezahlt.

  • Nachdem Ihr Gast die Buchungsbestätigung der Unterkunft oder Reise erhalten hat, sollte die Versicherung umgehend abgeschlossen werden, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Buchung. Der Gast ist dann sofort versichert. Bei späterem Abschluss beginnt der Versicherungsschutz erst ab Tag 10 nach Einzahlung der Prämie. Bei kurzfristigen Buchungen kann die Versicherung ebenfalls abgeschlossen werden – bis am Tag vor der Anreise – sofern der Abschluss umgehend erfolgte.

  • Der Ehepartner oder Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend, Kinder, Eltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkelkinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder der versicherten Person.

    • der Versicherungsnachweis (Polizze)
    • Online Schadensmeldung Storno oder vollständig ausgefülltes Formular Schadensmeldung Storno für Hotelversicherung (pdf)
    • die Buchungsbestätigung
    • Ausgefüllter Teil A im Schadenformular oder die Stornokostenrechnung mit einer Bescheinigung von Ihnen, dass nicht weitervermietet werden konnte
    • Bei Erkrankung/Unfall:
      - Detailliertes ärztliches Attest/Unfallbericht (Teil C im Schadensformular)
      - Krankmeldung bei der Sozialversicherung
      - Bestätigung über verordnete Medikamente
      - Belege über den Versicherungsfall (z. B. Mutter-Kind-Pass, Einberufungsbefehl, Scheidungsklage, Maturazeugnis, Sterbekunde)
  • Da der Gast unser Versicherungsnehmer ist, entscheidet er, ob die Zahlung an ihn oder an den Vermieter erfolgen soll. Wenn der Gast die bezahlte Stornorechnung einreicht, erstatten wir an den Gast. Wünscht der Gast eine Erstattung an das Hotel, ist das ebenso möglich.


 

Service


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Europäische Reiseversicherung AG • Kratochwjlestr. 4 • A-1220 Wien • Tel.: +43 1 317 25 00 • Fax: +43 1 319 93 67 • E-Mail: info@europaeische.at