|
Leistungen
| Stornoschutz bei Nichtantritt einer Reise | Deckung | - Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise,
auch eventueller Selbstbehalte von inkludierten Stornoversicherungen | bis € 2.500,- Classic bis € 2.500,- PlusEinzel bis € 5.000,- Plus Fam. | | NACH OBEN | Reiseabbruch | Deckung | - Ersatz der zusätzlichen Rückreisekosten
| bis 100 % | - Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen
| bis € 2.500,- Classic bis € 2.500,- Plus Einzel bis € 5.000,- Plus Fam. | | NACH OBEN | Fahrt-/Flugversäumnis und verspätete Heimreise | Deckung | - Versäumen des Transportmittels bei der Abreise: Ersatz der Mehrkosten für Nächtigung, Verpflegung und Fahrt
| Einzel bis € 200,- Familie bis € 400,- | - Verspätete Ankunft am Heimatflughafen/-bahnhof: Ersatz der Mehrkosten für Nächtigung und Verpflegung oder Taxifahrt
| bis € 200,- Classic bis € 200,- Plus Einzel bis € 400,- Plus Fam. | - Verspätete Anreise aufgrund Elementarereignis in Österreich: Nächtigung und Verpflegung sowie Ersatz der nicht genutzten Leistungen
| bis € 400,- Classic bis € 400,- Plus Einzel bis € 800,- Plus Fam. | - Nicht planmäßig beendeter Aufenthalt in Österreich: Ersatz der entstehenden Mehrkosten vor Ort
| bis € 1.000,- Classic bis € 1.000,- Plus Einzel bis € 2.000,- Plus Fam. | | NACH OBEN | Reisegepäck | Deckung | - Ersatz bei Beschädigung, Diebstahl, Vernichtung oder Abhandenkommen von Reisegepäck
| bis € 2.000,- Classic bis € 2.000,- Plus Einzel bis € 4.000,- Plus Fam. | - Notwendige Ersatzkäufe bei verspäteter Gepäcksausfolgung am Reiseziel
| bis € 200,- Classic bis € 200,- Plus Einzel bis € 400,- Plus Fam. | - Hilfe und Kostenersatz für die Wiederbeschaffung von Reisedokumenten
| bis € 200,- Classic bis € 200,- Plus Einzel bis € 400,- Plus Fam. | - Soforthilfe und Vorschuss bei Raub, Diebstahl oder
Verlust von Reisezahlungsmitteln | bis € 750,- Classic bis € 750,- Plus Einzel bis € 1500,- Plus Fam. | | NACH OBEN | Reiseunfall | Deckung | | | bis € 40.000,- | - Entschädigung für dauernde Invalidität ab 50 %
| € 40.000,- | | NACH OBEN | Medizinische Leistungen | Deckung | | | bis 100 % | - Stationäre Behandlung
oder wahlweise Krankenhaustaggeld | bis € 220.000,- pro Tag € 50,- insgesamt bis € 1.500,- | | | bis 100 % | - Krankenbesuch, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert
| Hin-/Rückreise bis 100 % Nächtigung bis € 300,- | - Transport ins nächstgelegene Krankenhaus/
Verlegungstransport | bis 100 % | - Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit (inkl. Ambulanzjet)
| bis 100 % | - Ehestmögliche Rückreise nach 3 Krankenhaus-
aufenthaltstagen, auch ohne medizinische Notwendigkeit (exkl. Ambulanzjet) | bis 100 % | - Heimreise einer mitversicherten Person
| bis 100 % | | | bis € 3.700,- | - Nächtigungskosten für einen Mitreisenden
| pro Tag bis € 75,- insgesamt bis € 375,- | - Überführung im Todesfall oder Begräbnis am Ereignisort
| bis 100 % | - Maximalleistung für alle medizinischen Leistungen bei Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden
| bis € 36.500,- | | NACH OBEN | Reiseprivathaftpflicht | Deckung | - Sach- und Personenschäden pauschal
| bis € 750.000,- | | NACH OBEN | Reiseassistance | Deckung | - Bei Haft oder Haftandrohung:
Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts/ Dolmetschers Vorschuss für eine Strafkaution Vorschuss für einen Anwalt |
ja
bis € 10.000,- bis € 2.000,- | | NACH OBEN | Hilfe rund um das Auto | ja | - Fahrzeugrückholung nach Lenkerausfall
| bis 100 % | - Polizeieinsatz bei Verkehrsunfall ohne Personenschaden in Österreich
| bis € 75,- | | NACH OBEN
Urlaub CLASSIC: Die Versicherungssummen gelten für alle versicherten Personen gemeinsam.
Urlaub PLUS: Die Versicherungssummen „Paar: pro Person“ gelten in der Variante „Paar“ pro Person.
Die Versicherungssummen „Familie: pro Familie“ gelten in der Variante „Familie“ für alle versicherten Personen gemeinsam.
Die angeführten Versicherungssummen stellen die Höchstleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle vor und während einer Reise dar.
Als Vertragsgrundlage gelten die EUROPÄISCHEN Reiseversicherungsbedingungen ERV-JRVB 2006. Alle Versicherungsleistungen, mit Ausnahme jener für dauernde Invalidität aus der Reiseunfallversicherung, sind subsidiär.
Auf den Versicherungsvertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Mit Unterfertigung des Antrages erklärt sich der Antragsteller mit den angeführten Bestimmungen und Versicherungsbedingungen einverstanden.
Wo und wann besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, jeweils maximal für die ersten 42 Tage jeder Reise. Als Reise gilt das Verlassen des Wohnortes, Zweitwohnortes oder Ortes der Arbeitsstätte bis zur Rückkehr dorthin. Fahrten zwischen den vorgenannten Orten fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
NACH OBEN
|
|