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  • Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie im Infoblatt, die wichtigsten sind:
    • unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder FamilienangehörigerAls Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der im gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.;
    • bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge eines Elementarereignisses oder der Straftat eines Dritten;
    • unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber.
    Im Komplett+Schutz sind zusätzliche Stornogründe versichert, wie z.B.
    • unerwartete schwere Erkrankung oder schwere unfallbedingte Körperverletzung von Hund, Katze oder Pferd (Haustiere) der versicherten Person, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist;
    • Nachbarschaftshilfe durch die versicherte Person im Katastrophenfall;
    • unvorhergesehene Aufnahme eines neuen Arbeitsplatzverhältnisses.
    Wer darf stornieren?
    Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung einer Person) können zusätzlich folgende versicherte mitreisende Personen stornieren:
    • FamilienangehörigeAls Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der im gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister. der betroffenen versicherten Person;
    • pro versichertem Ereignis maximal drei weitere Personen;
    • bei Abschluss des Familientarifs auch alle im Familientarif mit der betroffenen Person versicherten Personen.
  • Der Familientarif gilt für bis zu 7 gemeinsam reisende Personen, davon maximal 2 Erwachsene (18. Geburtstag vor dem Tag des Reiseantritts).
    Diese Personen müssen nicht mit miteinander verwandt sein. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht Voraussetzung.
    Bei der Prämienberechnung wird Ihnen automatisch der Familientarif vorgeschlagen, wenn dieser für Sie günstiger ist als der Einzeltarif und Sie maximal 7 Personen, davon maximal 2 Erwachsene, eingeben.

    Wenn Sie Kinder und mehr als 2 erwachsene Personen versichern möchten, können Sie den Familientarif auch mit dem Einzeltarif kombinieren – ein Beispiel:
    Ehepaar mit 4 Kindern unter 18 Jahren sowie der Großmutter
    • Abschluss des Familientarifs für die Eltern und 4 Kinder +
    • Abschluss des Einzeltarifs für die Großmutter
  • Beim Komplett+Schutz können Sie zwischen Geltungsbereich „Europa“ und „Weltweit“ wählen.

    Zum Geltungsbereich „Europa“ gehören Europa im geografischen Sinn, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira und die Kanarischen Inseln.
    Genau sind dies folgende Staaten: Ägypten; Albanien; Algerien; Andorra; Belgien; Bosnien und Herzegowina; Bulgarien; Dänemark inkl. Färöer Inseln (nicht Grönland); Deutschland; Estland; Finnland; Frankreich (ohne Überseegebiete); Griechenland; Großbritannien und Nordirland inkl. Shetlandinseln, Orkneyinseln, Gibraltar, Kanalinseln und Isle of Man; Irland; Island; Israel inkl. Gazastreifen, Westjordanland und Golanhöhen; Italien; Jordanien; Kosovo; Kroatien; Lettland; Libanon; Libyen; Liechtenstein; Litauen; Luxemburg; Mazedonien; Malta; Marokko (nicht die von Marokko besetzte Westsahara); Moldawien; Monaco; Montenegro; Niederlande; Norwegen inkl. Spitzbergen, Bäreninsel und Jan Mayen Insel; Österreich; Polen; Portugal inkl. Madeira und Azoren; Rumänien; Europäisches Russland inkl. Franz-Joseph-Land; San Marino; Schweden; Schweiz; Serbien; Slowakei; Slowenien; Spanien inkl. Kanarische Inseln, Balearen, Ceuta und Melilla; Syrien; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; Vatikanstaat; Weißrussland; Zypern.

    Zum Geltungsbereich „Weltweit“ gehören alle Länder der Erde.

  • Solange Sie die Reise nicht angetreten haben, können Sie den Komplett+Schutz abschließen. Bei Abschluss über die Internetseite erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze angezeigt und per E-Mail zugeschickt.

    Beachten Sie jedoch, dass bei Versicherungsabschluss nach dem Tag der Reisebuchung für Reisestornoleistungen eine so genannte Karenzfrist gilt, d.h. der Stornoschutz gilt erst ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).
    Ein Beispiel: Sie buchen Ihren Sommerurlaub im Jänner und die Reiseversicherung am 1. März. Dann beginnt der Versicherungsschutz für Reisestorno erst am 11. März.

  • Wenn Sie über unsere Internetseite den Komplett+Schutz abschließen, erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt.

    In Ihrer Versicherungspolizze finden Sie alle Informationen zu Ihrem Versicherungsabschluss und den Link zum Infoblatt, damit Sie jederzeit alle Informationen zum Produkt abrufen können.


 

Informationsblatt mit Versicherungsbedingungen

Auf einen Blick sehen Sie hier die Leistungen, Prämien sowie die Versicherungsbedingungen im pdf-Format.

Informationsblatt

 
 

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