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Eintrittskarten-Stornoversicherung

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  • Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie im Infoblatt, die wichtigsten sind:
    • plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder FamilienangehörigerAls Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der im gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.;
    • bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge eines Elementarereignisses oder der Straftat eines Dritten;
    • Verkehrsunfall mit dem Privatfahrzeug  auf der direkten Anreise zum Veranstaltungsort.
    Wer darf stornieren?
    Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung einer Person) können zusätzlich folgende versicherte mitreisende Personen stornieren:
    • FamilienangehörigeAls Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der im gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister. der betroffenen versicherten Person;
    • pro versichertem Ereignis maximal drei weitere Personen.
  • Der Eintrittskarten-Stornoschutz muss vor Beginn der Veranstaltung abgeschlossen werden. Bei Abschluss über die Internetseite erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze angezeigt und per E-Mail zugeschickt.

    Beachten Sie jedoch, dass bei Versicherungsabschluss nach dem Tag der Buchung der Eintrittskarte eine so genannte Karenzfrist gilt, d.h. der Stornoschutz gilt erst ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).
    Ein Beispiel: Sie buchen ein Konzert im Jänner und den Eintrittskarten-Stornoschutz am 1. März. Dann beginnt der Versicherungsschutz für Storno erst am 11. März.

  • Wenn Sie über unsere Internetseite den Eintrittskarten-Stornoschutz abschließen, erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt.

    In Ihrer Versicherungspolizze finden Sie alle Informationen zu Ihrem Versicherungsabschluss und den Link zum Infoblatt, damit Sie jederzeit alle Informationen zum Produkt abrufen können.


 

Informationsblatt mit Versicherungsbedingungen

Auf einen Blick sehen Sie hier die Leistungen, Prämien sowie die Versicherungsbedingungen im pdf-Format ideal zum Ausdrucken.

Informationsblatt

 
 

Wie die Europäische hilft

Frau Henriette T. möchte ihrem Mann eine Freude machen und schenkt ihm zum Geburtstag Eintrittskarten für eine Opernvorführung. Sicherheitshalber schließt sie eine Eintrittskarten-Stornoversicherung der Europäischen dazu ab.
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