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Seminarteilnehmer-Stornoversicherung

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  • Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie im Infoblatt, die wichtigsten sind:
    • plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder FamilienangehörigerAls Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. der im gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-) und die Geschwister der versicherten Person.;
    • bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge eines Elementarereignisses oder der Straftat eines Dritten;
    • unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber.
  • Die Seminarteilnehmer-Stornoversicherung muss vor Seminarbeginn abgeschlossen werden. Bei Abschluss über die Internetseite erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze angezeigt und per E-Mail zugeschickt.

    Beachten Sie jedoch, dass bei Versicherungsabschluss nach dem Tag der Buchung des Seminars eine so genannte Karenzfrist gilt, d.h. der Stornoschutz gilt erst ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).
    Ein Beispiel: Sie buchen Ihr Seminar im Jänner und die Seminarteilnehmer-Stornoversicherung am 1. März. Dann beginnt der Versicherungsschutz erst am 11. März.

  • Wenn Sie über unsere Internetseite die Seminartrainer-Stornoversicherung abschließen, erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt.

    In Ihrer Versicherungspolizze finden Sie alle Informationen zu Ihrem Versicherungsabschluss und den Link zum Infoblatt, damit Sie jederzeit alle Informationen zum Produkt abrufen können.


 

Informationsblatt mit Versicherungsbedingungen

Auf einen Blick sehen Sie hier die Leistungen, Prämien sowie die Versicherungsbedingungen im pdf-Format.

Informationsblatt

 
 

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Der Seminarveranstalter X. hat sich dafür entschieden die Seminarteilnehmer-Stornoversicherung der Europäischen anzubieten.
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