Privatreisen
Jahres-KomplettSchutz
Hier finden Sie alle Informationen zu diesem Versicherungsprodukt wie das Informationsblatt zum Versicherungsprodukt, die Leistungsbeschreibung mit den versicherten Leistungen und Prämien, die Versicherungsbedingungen sowie die Informationen zu den Rücktrittsrechten, Beschwerdemöglichkeiten und der Datenverarbeitung.
Herr Günther D. bucht eine Reise nach Griechenland und schließt den Jahres- KomplettSchutz der Europäischen Reiseversicherung ab. Während dem Schwimmen verspürt Herr D. ein Brennen im Knie. Als die Schmerzen stärker werden, wird er in das örtliche Krankenhaus gebracht. Dort wird festgestellt, dass es sich um einen Meniskusriss handelt. Mittels Ambulanzjet wird er nach Österreich gebracht. Die Kosten in der Höhe von 10.863,- Euro, welche sich aus den Krankenhauskosten, Kosten für den Rücktransport und für die nicht genutzten Reiseleistungen zusammensetzen, übernimmt die Europäische Reiseversicherung
Die Sozialversicherung erstattet 191,- Euro.
Die in der Leistungsbeschreibung angeführten Versicherungssummen gelten jeweils pro Reise und begrenzen die Leistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle.
Ja, der Versicherungsschutz ist aktiv, wenn versicherte Personen außerhalb ihrer Wohnsitzgemeinde unterwegs sind.
Bitte wenden Sie sich an unser Service Center per E-Mail an info@europaeische.at oder unter der Tel. +43 1 317 25 00
Wenn Sie über unsere Internetseite eine Jahres-Reiseversicherung beantragen, erhalten Sie sofort eine Antragsbestätigung angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt. Nach positiver Bearbeitung des Antrags erhalten Sie in den nächsten Tagen Ihre Versicherungspolizze mit Leistungsumfang, Versicherungsbedingungen und Notfallkarte per Post.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, mit Ausnahme von Nordkorea, Syrien, Venezuela, der Krim und dem Iran. Versichert sind jeweils maximal die ersten 42 Tage jeder Reise (Privat- und Geschäftsreise). Bei Abschluss des Zusatzpaketes „Reisedauer“ gilt der Versicherungsschutz jeweils maximal für die ersten 84 Tage jeder Reise. Der Versicherungsschutz beginnt mit Verlassen des Ortes des Hauptwohnsitzes, eines Zweitwohnsitzes oder der regulären Arbeitsstätte und endet mit der Rückkehr an einen der genannten Orte oder mit vorherigem Ablauf der Versicherung. Fahrten zwischen den vorgenannten Orten fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Außendiensttätigkeiten gelten nicht als Reise und fallen daher nicht unter den Versicherungsschutz.
Wenn Sie während einer versicherten Reise unerwartet erkranken, ersetzen wir Ihnen die Kosten der stationären Behandlung, auch wenn das ursprünglich geplante Reiseende schon vorbei ist, solange bis wir Sie nach Österreich zurücktransportieren können.
Als Versicherungsperiode gilt der Zeitraum eines Jahres. Wenn der Versicherungsvertrag nicht spätestens ein Monat vor Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird, erneuert sich der Versicherungsvertrag für ein weiteres Jahr.
Sie haben die Möglichkeit, die Leistungen des Jahres-KomplettSchutz mit folgenden Zusatzpaketen individuell zu erweitern:
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ein ordentlicher Wohnsitz der versicherten Person in Österreich oder Südtirol. Die versicherten Personen können getrennt oder auch gleichzeitig in verschiedene Destinationen reisen.
Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie in den Versicherungsbedingungen, die wichtigsten sind:
Wer darf stornieren?
Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung einer Person) können zusätzlich folgende versicherte mitreisende Personen stornieren:
Jahres-Reiseversicherungen gelten auch für Geschäftsreisen. Wenn Sie Deckung für Berufsgepäck und beruflich bedingte manuelle Tätigkeiten benötigen, empfehlen wir Ihnen das Zusatzpaket "Berufsgepäck & manuelle Tätigkeit".
Bitte wenden Sie sich an unser Service Center per E-Mail an info@europaeische.at oder unter der Tel. +43 1 317 25 00
Aufgrund der aktuellen politischen und militärischen Lage, der Sanktionen, Luftraumsperren und deaktivierter Zahlungsmöglichkeiten bieten wir derzeit keine Versicherungen für Reisen in die Ukraine, nach Russland oder Belarus an.
Bitte informieren Sie sich für alle Reisen auch über die aktuellen länderspezifischen Sicherheitshinweise des Außenministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender/
Stand 11.03.2022
Die Möglichkeit, Ihren Schaden online zu melden, verhilft Ihnen schnell und unbürokratisch zu Ihrem Recht.
24 STUNDEN NOTRUF:
+43 1 50 444 00
Tragen Sie Ihre Polizzennummer ein, sie wird im Notfall zusammen mit Ihrer aktuellen Adresse via GPS-Ortung in die Einsatzzentrale übertragen
Die kürzeste Verbindung zur Notruf-Zentrale, funktioniert auch ohne Internetzugang
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