Kostenfallen im Ausland

Bei Reisen in ein EU-Mitgliedsland oder nach Liechtenstein, Norwegen und Island, fallen keine zusätzlichen Telefon- und SMS-Kosten an. Aber: Trotz Abschaffung der Roaming-Gebühren im Ausland, bleiben weiterhin ein paar Kostenfallen. Wir haben Ihnen das Wichtigste zusammengefasst:

  • Die Neuregelung gilt nicht in der Schweiz oder in der Türkei. Auch auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen können weiterhin Roaming-Gebühren anfallen.
  • Auf Tarife achten: Bei manchen Tarifen kann es für Datenroaming Volumenbegrenzungen geben. Empfehlenswert ist es, wenn Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Anbieter erkundigen
  • Kostenfalle Sprachbox: Wenn Sie im Urlaub Ihre Sprachbox abhören wollen, zahlen Sie genauso viel wie bei einem aktiven Anruf nach Hause. Unser Tipp: Nachrichten, die ein Anrufer auf Ihrer Box hinterlässt, sind kostenlos. Schalten Sie Ihre Mobilbox aus, so entstehen keine zusätzlichen Kosten.
  • Kostenlimit: Von der EU ist ein weltweites Kostenlimit von 60 Euro für Datenroaming festgeschrieben. Danach werden Datendienste im Ausland bis zum Ende Ihrer Rechnungsperiode gesperrt. Bei Reisen in die Schweiz sind die 60 Euro schnell verbraucht. Abhilfe können Datenroaming-Zusatzpakete schaffen.

Was tun im Schadensfall

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