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Privatreisen

Rundum Reiseversicherung für Ihre Reise

KomplettSchutz

Wichtige Informationen und Bedingungen

Hier finden Sie alle Informationen zu diesem Versicherungsprodukt wie das Informationsblatt zum Versicherungsprodukt, die Leistungsbeschreibung mit den versicherten Leistungen und Prämien, die Versicherungsbedingungen sowie die Informationen zu den Rücktrittsrechten, Beschwerdemöglichkeiten und der Datenverarbeitung.

➤ Produktinformation

Die Leistungen im Überblick

  • Reisestorno und Reiseabbruch: mit umfassenden Storno- und Abbruchgründen
  • Verspätungsschutz: Ersatz der Mehrkosten für Nächtigung, Verpflegung und Nachreise
  • Reisegepäck: Neuwertersatz bei Beschädigung und Verlust, Kostenersatz bei Gepäcksverspätung
  • Suche und Bergung: bei Unfall, Berg- oder Seenot bis € 80.000,-
  • Auslandsreisekrankenversicherung: Übernahme der anfallenden Kosten, z. B. für ambulante Behandlung und für stationäre Behandlung bis € 1.000.000,-, Organisation und Kostenübernahme des Heimtransports
  • Reiseprivathaftpflicht für Sach- und Personenschäden pauschal EUR 500.000,- (davon Sachschäden an gemieteten Räumen (inkl. Inventar) EUR 25.000,-)
  • Hilfe bei Haft oder Haftandrohung
  • 24-Stunden-Notruf und Soforthilfe weltweit

Wie die Europäische hilft

Dietmar P. bucht eine Reise in die USA. Gleichzeitig mit der Buchung schließt er den KomplettSchutz ab. Bereits in der ersten Urlaubswoche stürzt Herr P. und bricht sich das Bein oberhalb des Knies. Sofort wird er in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert, wo die medizinische Notbehandlung inklusive Notoperation erfolgt. Der Rückflug nach Österreich erfolgt mittels Ambulanzjet. Die Übernahme der Kosten werden von der Europäischen Reiseversicherung garantiert. Die Gesamtkosten in Höhe von Euro 125.000,-, welche sich aus den Spitalskosten (Euro 63.100,-) sowie den Kosten für den Ambulanzjet (Euro 61.900,-) zusammensetzen, werden zur Gänze von der Europäischen Reiseversicherung übernommen.

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Häufige Fragen

Kann ich eine Reiseversicherung in die Ukraine, Russland oder Belarus abschließen?

Aufgrund der aktuellen politischen und militärischen Lage, der Sanktionen, Luftraumsperren und deaktivierter Zahlungsmöglichkeiten bieten wir derzeit keine Versicherungen für Reisen in die Ukraine, nach Russland oder Belarus an.
Bitte informieren Sie sich für alle Reisen auch über die aktuellen länderspezifischen Sicherheitshinweise des Außenministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender/ 
Stand 11.03.2022

Gilt die Versicherung auch für Geschäftsreisen?

Der KomplettSchutz kann auch für Geschäftsreisen abgeschlossen werden. Beachten Sie aber, dass der KomplettSchutz keine Deckung für Berufsgepäck und beruflich bedingte manuelle Tätigkeiten während der Reise bietet. Wenn Sie ein Produkt suchen, das auch hier Deckung bietet, empfehlen wir Ihnen unser Jahresprodukt Jahres-KomplettSchutz mit dem Zusatzpaket "Berufsgepäck & manuelle Tätigkeit".

Der Krankenhausaufenthalt im Ausland dauert länger als meine Reise geplant war – wie lange gilt mein Versicherungsschutz?

Wenn Sie während einer versicherten Reise unerwartet erkranken, ersetzen wir Ihnen die Kosten der stationären Behandlung, auch wenn das ursprünglich geplante Reiseende schon vorbei ist, solange bis wir Sie nach Österreich zurücktransportieren können.

Wann darf ich den Familientarif abschließen?

Der Familientarif gilt für bis zu 7 gemeinsam reisende Personen, davon maximal 2 Erwachsene (21. Geburtstag vor dem Tag des Reiseantritts). Diese Personen müssen nicht miteinander verwandt sein. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht Voraussetzung.
Bei der Prämienberechnung wird Ihnen automatisch der Familientarif vorgeschlagen, wenn dieser für Sie günstiger ist als der Einzeltarif und Sie maximal 7 Personen, davon maximal 2 Erwachsene, eingeben.

Welche Stornogründe sind versichert und wer darf stornieren?

Die wichtigsten versicherten Stornogründe sind:

  • unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder Familienangehöriger;
  • unerwartetes Akutwerden einer bestehenden Erkrankung der versicherten Person oder Familienangehöriger;
  • bedeutender Sachschaden am Eigentum der versicherten Person an einem ihrer Wohnsitze infolge eines Elementarereignisses (Hochwasser, Sturm usw.), Feuer, Wasserrohrbruch oder Straftat eines Dritten, der ihre Anwesenheit erforderlich macht;
  • unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber;
  • Einreichung der Scheidungs- oder Auflösungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Gericht oder Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der versicherten gemeinsamen Reise der betroffenen Ehe- oder Lebenspartner;
  • unerwartete schwere Erkrankung oder schwere unfallbedingte Körperverletzung von Hund, Katze oder Pferd (Haustiere) der versicherten Person, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist;
  • Nachbarschaftshilfe durch die versicherte Person im Katastrophenfall.

Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie in der Produktinformation.
 

Wer darf stornieren?

Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung einer Person) können zusätzlich folgende versicherte mitreisende Personen stornieren:

  • Familienangehörige der betroffenen versicherten Person;
  • pro versichertem Ereignis maximal sechs weitere Personen.

Welche Länder zählen zu Europa?

Beim KomplettSchutz können Sie zwischen Geltungsbereich „Europa“ und „Weltweit“ wählen. Zum Geltungsbereich „Europa gemäß Versicherungsbedingungen“ gehören Europa im geografischen Sinn, Russland, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren und die Kanarischen Inseln, mit Ausnahme von Syrien und der Krim.
Genau sind dies folgende Staaten: Ägypten; Albanien; Algerien; Andorra; Belgien; Bosnien und Herzegowina; Bulgarien; Dänemark inkl. Färöer Inseln (nicht Grönland); Deutschland; Estland; Finnland; Frankreich (ohne Überseegebiete); Griechenland; Großbritannien und Nordirland inkl. Shetlandinseln, Orkneyinseln, Gibraltar, Kanalinseln und Isle of Man; Irland; Island; Israel inkl. Gazastreifen, Westjordanland und Golanhöhen; Italien; Jordanien; Kosovo; Kroatien; Lettland; Libanon; Libyen; Liechtenstein; Litauen; Luxemburg; Mazedonien; Malta; Marokko (nicht die von Marokko besetzte Westsahara); Moldawien; Monaco; Montenegro; Niederlande; Norwegen inkl. Spitzbergen, Bäreninsel und Jan Mayen Insel; Österreich; Polen; Portugal inkl. Madeira und Azoren; Rumänien; Russland; San Marino; Schweden; Schweiz; Serbien; Slowakei; Slowenien; Spanien inkl. Kanarische Inseln, Balearen, Ceuta und Melilla; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; Vatikanstaat; Weißrussland; Zypern.

Zum Geltungsbereich „Weltweit gemäß Versicherungsbedingungen“ gehören alle Länder der Erde, mit Ausnahme von Nordkorea, Syrien, Venezuela, der Krim und dem Iran.

Bis wann muss ich die Versicherung abschließen?

Solange Sie die Reise nicht angetreten haben, können Sie den KomplettSchutz abschließen. Bei Abschluss über die Internetseite erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze und die Gesamtinformation zum Download angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt. Versicherungen mit Reisestornoleistungen müssen spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen werden. Erfolgt der Versicherungsabschluss erst danach, besteht Reisestornoversicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). Beachten Sie die Sonderregelung zum Stornogrund „Schwangerschaft“ in Artikel 11 Punkt 2.1.5. der Versicherungsbedingungen.
Ein Beispiel: Sie buchen Ihren Sommerurlaub im Jänner und die Reiseversicherung am 1. März. Dann beginnt der Versicherungsschutz für Reisestorno erst am 11. März.

Welche Bestätigung bekomme ich, wenn ich die Versicherung online abschließe?

Wenn Sie über unsere Internetseite den KomplettSchutz abschließen, erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze und die Gesamtinformation zum Download angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt.

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