Privatreisen
KomplettSchutz
Hier finden Sie alle Informationen zu diesem Versicherungsprodukt wie das Informationsblatt zum Versicherungsprodukt, die Leistungsbeschreibung mit den versicherten Leistungen und Prämien, die Versicherungsbedingungen sowie die Informationen zu den Rücktrittsrechten, Beschwerdemöglichkeiten und der Datenverarbeitung.
Dietmar P. bucht eine Reise in die USA. Gleichzeitig mit der Buchung schließt er den KomplettSchutz ab. Bereits in der ersten Urlaubswoche stürzt Herr P. und bricht sich das Bein oberhalb des Knies. Sofort wird er in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert, wo die medizinische Notbehandlung inklusive Notoperation erfolgt. Der Rückflug nach Österreich erfolgt mittels Ambulanzjet. Die Übernahme der Kosten werden von der Europäischen Reiseversicherung garantiert. Die Gesamtkosten in Höhe von Euro 125.000,-, welche sich aus den Spitalskosten (Euro 63.100,-) sowie den Kosten für den Ambulanzjet (Euro 61.900,-) zusammensetzen, werden zur Gänze von der Europäischen Reiseversicherung übernommen.
Aufgrund der aktuellen politischen und militärischen Lage, der Sanktionen, Luftraumsperren und deaktivierter Zahlungsmöglichkeiten bieten wir derzeit keine Versicherungen für Reisen in die Ukraine, nach Russland oder Belarus an.
Bitte informieren Sie sich für alle Reisen auch über die aktuellen länderspezifischen Sicherheitshinweise des Außenministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender/
Stand 11.03.2022
Der KomplettSchutz kann auch für Geschäftsreisen abgeschlossen werden. Beachten Sie aber, dass der KomplettSchutz keine Deckung für Berufsgepäck und beruflich bedingte manuelle Tätigkeiten während der Reise bietet. Wenn Sie ein Produkt suchen, das auch hier Deckung bietet, empfehlen wir Ihnen unser Jahresprodukt Jahres-KomplettSchutz mit dem Zusatzpaket "Berufsgepäck & manuelle Tätigkeit".
Wenn Sie während einer versicherten Reise unerwartet erkranken, ersetzen wir Ihnen die Kosten der stationären Behandlung, auch wenn das ursprünglich geplante Reiseende schon vorbei ist, solange bis wir Sie nach Österreich zurücktransportieren können.
Der Familientarif gilt für bis zu 7 gemeinsam reisende Personen, davon maximal 2 Erwachsene (21. Geburtstag vor dem Tag des Reiseantritts). Diese Personen müssen nicht miteinander verwandt sein. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht Voraussetzung.
Bei der Prämienberechnung wird Ihnen automatisch der Familientarif vorgeschlagen, wenn dieser für Sie günstiger ist als der Einzeltarif und Sie maximal 7 Personen, davon maximal 2 Erwachsene, eingeben.
Die wichtigsten versicherten Stornogründe sind:
Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie in der Produktinformation.
Wer darf stornieren?
Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung einer Person) können zusätzlich folgende versicherte mitreisende Personen stornieren:
Beim KomplettSchutz können Sie zwischen Geltungsbereich „Europa“ und „Weltweit“ wählen. Zum Geltungsbereich „Europa gemäß Versicherungsbedingungen“ gehören Europa im geografischen Sinn, Russland, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren und die Kanarischen Inseln, mit Ausnahme von Syrien und der Krim.
Genau sind dies folgende Staaten: Ägypten; Albanien; Algerien; Andorra; Belgien; Bosnien und Herzegowina; Bulgarien; Dänemark inkl. Färöer Inseln (nicht Grönland); Deutschland; Estland; Finnland; Frankreich (ohne Überseegebiete); Griechenland; Großbritannien und Nordirland inkl. Shetlandinseln, Orkneyinseln, Gibraltar, Kanalinseln und Isle of Man; Irland; Island; Israel inkl. Gazastreifen, Westjordanland und Golanhöhen; Italien; Jordanien; Kosovo; Kroatien; Lettland; Libanon; Libyen; Liechtenstein; Litauen; Luxemburg; Mazedonien; Malta; Marokko (nicht die von Marokko besetzte Westsahara); Moldawien; Monaco; Montenegro; Niederlande; Norwegen inkl. Spitzbergen, Bäreninsel und Jan Mayen Insel; Österreich; Polen; Portugal inkl. Madeira und Azoren; Rumänien; Russland; San Marino; Schweden; Schweiz; Serbien; Slowakei; Slowenien; Spanien inkl. Kanarische Inseln, Balearen, Ceuta und Melilla; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; Vatikanstaat; Weißrussland; Zypern.
Zum Geltungsbereich „Weltweit gemäß Versicherungsbedingungen“ gehören alle Länder der Erde, mit Ausnahme von Nordkorea, Syrien, Venezuela, der Krim und dem Iran.
Solange Sie die Reise nicht angetreten haben, können Sie den KomplettSchutz abschließen. Bei Abschluss über die Internetseite erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze und die Gesamtinformation zum Download angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt. Versicherungen mit Reisestornoleistungen müssen spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen werden. Erfolgt der Versicherungsabschluss erst danach, besteht Reisestornoversicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). Beachten Sie die Sonderregelung zum Stornogrund „Schwangerschaft“ in Artikel 11 Punkt 2.1.5. der Versicherungsbedingungen.
Ein Beispiel: Sie buchen Ihren Sommerurlaub im Jänner und die Reiseversicherung am 1. März. Dann beginnt der Versicherungsschutz für Reisestorno erst am 11. März.
Wenn Sie über unsere Internetseite den KomplettSchutz abschließen, erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze und die Gesamtinformation zum Download angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt.
Die Möglichkeit, Ihren Schaden online zu melden, verhilft Ihnen schnell und unbürokratisch zu Ihrem Recht.
24 STUNDEN NOTRUF:
+43 1 50 444 00
Tragen Sie Ihre Polizzennummer ein, sie wird im Notfall zusammen mit Ihrer aktuellen Adresse via GPS-Ortung in die Einsatzzentrale übertragen
Die kürzeste Verbindung zur Notruf-Zentrale, funktioniert auch ohne Internetzugang
Reisedoc, die 24/7 Verbindung zum österreichischen Arzt für rasche medizinische Beratung auf Reisen
Einfache und schnelle Übermittlung eines Schadenfalles