Privatreisen
KomplettSchutz
Hier finden Sie das gesetzlich normierte Produktinformationsblatt (IPID) als Einzeldokument sowie das Gesamtinformationsdokument (Produktinformationsblatt (IPID), Leistungsbeschreibungen, Bedingungen, Rücktrittsrechte, Beschwerdemöglichkeit und Informationen zur Datenverwendung).
Dietmar P. bucht eine Reise in die USA. Gleichzeitig mit der Buchung schließt er den KomplettSchutz ab.
Bereits in der ersten Urlaubswoche stürzt Herr P. und bricht sich das Bein oberhalb des Knies. Sofort wird er in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert, wo die medizinische Notbehandlung inklusive Notoperation erfolgt. Der Rückflug nach Österreich erfolgt mittels Ambulanzjet.
Die Übernahme der Kosten werden von der Europäischen Reiseversicherung garantiert. Die Gesamtkosten in Höhe von Euro 125.000,-, welche sich aus den Spitalskosten (Euro 63.100,-) sowie den Kosten für den Ambulanzjet (Euro 61.900,-) zusammensetzen, werden zur Gänze von der Europäischen Reiseversicherung übernommen.
Solange Sie die Reise nicht angetreten haben, können Sie den KomplettSchutz abschließen. Bei Abschluss über die Internetseite erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze und die Gesamtinformation zum Download angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt.
Beachten Sie jedoch, dass bei Versicherungsabschluss später als drei Tage nach Reisebuchung für Reisestornoleistungen eine so genannte Karenzfrist gilt, d.h. der Stornoschutz gilt erst ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).
Ein Beispiel: Sie buchen Ihren Sommerurlaub im Jänner und die Reiseversicherung am 1. März. Dann beginnt der Versicherungsschutz für Reisestorno erst am 11. März.
Wenn Sie während einer versicherten Reise unerwartet erkranken, ersetzen wir Ihnen die Behandlungskosten, auch wenn das ursprünglich geplante Reiseende schon vorbei ist, solange bis wir Sie nach Österreich zurücktransportieren können, maximal allerdings 90 Tage ab Eintritt des Versicherungsfalles.
Der KomplettSchutz kann auch für Geschäftsreisen abgeschlossen werden. Beachten Sie aber, dass der KomplettSchutz keine Deckung für Berufsgepäck und beruflich bedingte manuelle Tätigkeiten während der Reise bietet. Wenn Sie ein Produkt suchen, das auch hier Deckung bietet, empfehlen wir Ihnen unser Jahresprodukt Jahres-Komplett+Schutz mit dem Zusatzpaket "Berufsgepäck & manuelle Tätigkeit".
Der Familientarif gilt für bis zu 7 gemeinsam reisende Personen, davon maximal 2 Erwachsene (18. Geburtstag vor dem Tag des Reiseantritts). Diese Personen müssen nicht miteinander verwandt sein. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht Voraussetzung.
Bei der Prämienberechnung wird Ihnen automatisch der Familientarif vorgeschlagen, wenn dieser für Sie günstiger ist als der Einzeltarif und Sie maximal 7 Personen, davon maximal 2 Erwachsene, eingeben.
Wenn Sie Kinder und mehr als 2 erwachsene Personen versichern möchten, können Sie den Familientarif auch mit dem Einzeltarif kombinieren – ein Beispiel: Ehepaar mit 4 Kindern unter 18 Jahren sowie der Großmutter
Wenn Sie über unsere Internetseite den KomplettSchutz abschließen, erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze und die Gesamtinformation zum Download angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt.
Beim KomplettSchutz können Sie zwischen Geltungsbereich „Europa“ und „Weltweit“ wählen. Zum Geltungsbereich (Definition Europa) „Europa“ gehören Europa im geografischen Sinn, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren, die Kanarischen Inseln und Russland.
Genau sind dies folgende Staaten: Ägypten; Albanien; Algerien; Andorra; Belgien; Bosnien und Herzegowina; Bulgarien; Dänemark inkl. Färöer Inseln (nicht Grönland); Deutschland; Estland; Finnland; Frankreich (ohne Überseegebiete); Griechenland; Großbritannien und Nordirland inkl. Shetlandinseln, Orkneyinseln, Gibraltar, Kanalinseln und Isle of Man; Irland; Island; Israel inkl. Gazastreifen, Westjordanland und Golanhöhen; Italien; Jordanien; Kosovo; Kroatien; Lettland; Libanon; Libyen; Liechtenstein; Litauen; Luxemburg; Mazedonien; Malta; Marokko (nicht die von Marokko besetzte Westsahara); Moldawien; Monaco; Montenegro; Niederlande; Norwegen inkl. Spitzbergen, Bäreninsel und Jan Mayen Insel; Österreich; Polen; Portugal inkl. Madeira und Azoren; Rumänien; Russland; San Marino; Schweden; Schweiz; Serbien; Slowakei; Slowenien; Spanien inkl. Kanarische Inseln, Balearen, Ceuta und Melilla; Syrien; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; Vatikanstaat; Weißrussland; Zypern.
Zum Geltungsbereich (Definition Weltweit) „Weltweit“ gehören alle Länder der Erde.
Die wichtigsten versicherten Stornogründe sind:
Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie in der Gesamtinformation.
Wer darf stornieren?
Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung einer Person) können zusätzlich folgende versicherte mitreisende Personen stornieren:
Tragen Sie Ihre Polizzennummer ein, sie wird im Notfall zusammen mit Ihrer aktuellen Adresse via GPS-Ortung in die Einsatzzentrale übertragen
Die kürzeste Verbindung zur Notruf-Zentrale, funktioniert auch ohne Internetzugang
Reisedoc, die 24/7 Verbindung zum österreichischen Arzt für rasche medizinische Beratung auf Reisen
Einfache und schnelle Übermittlung eines Schadenfalles