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Privatreisen

Reisestornoversicherung für Ihre Reise

StornoSchutz

Wichtige Informationen und Bedingungen

Hier finden Sie alle Informationen zu diesem Versicherungsprodukt wie das Informationsblatt zum Versicherungsprodukt, die Leistungsbeschreibung mit den versicherten Leistungen und Prämien, die Versicherungsbedingungen sowie die Informationen zu den Rücktrittsrechten, Beschwerdemöglichkeiten und der Datenverarbeitung.

➤ Produktinformation

Die Leistungen im Überblick

  • Reisestorno und Reiseabbruch: mit umfassenden Storno- und Abbruchgründen

Wie die Europäische hilft

Frau O. bucht einen 3-tägigen Städtetrip nach Rom. Um gut gewappnet zu sein, schließt sie den StornoSchutz ab. Eine Woche vor dem langersehnten Urlaub erleidet ihr Vater einen Herzinfarkt und liegt auf der Intensivstation. Damit Frau O. bei ihrem Vater sein kann, wird die Reise sofort storniert. Die dafür entstandenen Stornokosten sind 65% vom Reisepreis. Die Kosten in Höhe von Euro 725,- werden zur Gänze seitens der Europäischen Reiseversicherung übernommen.

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Häufige Fragen

Bis wann muss ich die Versicherung abschließen?

Solange Sie die Reise nicht angetreten haben, können Sie den StornoSchutz abschließen. Bei Abschluss über die Internetseite erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze und die Gesamtinformation zum Download angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt. Versicherungen mit Reisestornoleistungen müssen spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen werden. Erfolgt der Versicherungsabschluss erst danach, besteht Reisestornoversicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). Beachten Sie die Sonderregelung zum Stornogrund „Schwangerschaft“ in Artikel 11 Punkt 2.1.5. der Versicherungsbedingungen.
Ein Beispiel: Sie buchen Ihren Sommerurlaub im Jänner und die Reiseversicherung am 1. März. Dann beginnt der Versicherungsschutz für Reisestorno erst am 11. März.

Gilt die Versicherung auch für Geschäftsreisen?

Der StornoSchutz kann auch für Geschäftsreisen abgeschlossen werden.

Kann ich eine Reiseversicherung in die Ukraine, Russland oder Belarus abschließen?

Aufgrund der aktuellen politischen und militärischen Lage, der Sanktionen, Luftraumsperren und deaktivierter Zahlungsmöglichkeiten bieten wir derzeit keine Versicherungen für Reisen in die Ukraine, nach Russland oder Belarus an.
Bitte informieren Sie sich für alle Reisen auch über die aktuellen länderspezifischen Sicherheitshinweise des Außenministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender/ 
Stand 11.03.2022

Welche Bestätigung bekomme ich, wenn ich die Versicherung online abschließe?

Wenn Sie über unsere Internetseite den StornoSchutz abschließen, erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze und die Gesamtinformation zum Download angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt.

Welche Stornogründe sind versichert und wer darf stornieren?

Die wichtigsten versicherten Stornogründe sind:

  • unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder Familienangehöriger;
  • unerwartetes Akutwerden einer bestehenden Erkrankung der versicherten Person oder Familienangehöriger;
  • bedeutender Sachschaden am Eigentum der versicherten Person an einem ihrer Wohnsitze infolge eines Elementarereignisses (Hochwasser, Sturm usw.), Feuer, Wasserrohrbruch oder Straftat eines Dritten, der ihre Anwesenheit erforderlich macht;
  • unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber;
  • Einreichung der Scheidungs- oder Auflösungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Gericht oder Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der versicherten gemeinsamen Reise der betroffenen Ehe- oder Lebenspartner;
  • unerwartete schwere Erkrankung oder schwere unfallbedingte Körperverletzung von Hund, Katze oder Pferd (Haustiere) der versicherten Person, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist;
  • Nachbarschaftshilfe durch die versicherte Person im Katastrophenfall.

Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie in der Produktinformation.
 

Wer darf stornieren?

Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung einer Person) können zusätzlich folgende versicherte mitreisende Personen stornieren:

  • Familienangehörige der betroffenen versicherten Person;
  • pro versichertem Ereignis maximal sechs weitere Personen.

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