Privatreisen
StornoSchutz
Hier finden Sie alle Informationen zu diesem Versicherungsprodukt wie das Informationsblatt zum Versicherungsprodukt, die Leistungsbeschreibung mit den versicherten Leistungen und Prämien, die Versicherungsbedingungen sowie die Informationen zu den Rücktrittsrechten, Beschwerdemöglichkeiten und der Datenverarbeitung.
Frau O. bucht einen 3-tägigen Städtetrip nach Rom. Um gut gewappnet zu sein, schließt sie den StornoSchutz ab. Eine Woche vor dem langersehnten Urlaub erleidet ihr Vater einen Herzinfarkt und liegt auf der Intensivstation. Damit Frau O. bei ihrem Vater sein kann, wird die Reise sofort storniert. Die dafür entstandenen Stornokosten sind 65% vom Reisepreis. Die Kosten in Höhe von Euro 725,- werden zur Gänze seitens der Europäischen Reiseversicherung übernommen.
Solange Sie die Reise nicht angetreten haben, können Sie den StornoSchutz abschließen. Bei Abschluss über die Internetseite erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze und die Gesamtinformation zum Download angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt. Versicherungen mit Reisestornoleistungen müssen spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen werden. Erfolgt der Versicherungsabschluss erst danach, besteht Reisestornoversicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). Beachten Sie die Sonderregelung zum Stornogrund „Schwangerschaft“ in Artikel 11 Punkt 2.1.5. der Versicherungsbedingungen.
Ein Beispiel: Sie buchen Ihren Sommerurlaub im Jänner und die Reiseversicherung am 1. März. Dann beginnt der Versicherungsschutz für Reisestorno erst am 11. März.
Der StornoSchutz kann auch für Geschäftsreisen abgeschlossen werden.
Aufgrund der aktuellen politischen und militärischen Lage, der Sanktionen, Luftraumsperren und deaktivierter Zahlungsmöglichkeiten bieten wir derzeit keine Versicherungen für Reisen in die Ukraine, nach Russland oder Belarus an.
Bitte informieren Sie sich für alle Reisen auch über die aktuellen länderspezifischen Sicherheitshinweise des Außenministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender/
Stand 11.03.2022
Wenn Sie über unsere Internetseite den StornoSchutz abschließen, erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze und die Gesamtinformation zum Download angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt.
Die wichtigsten versicherten Stornogründe sind:
Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie in der Produktinformation.
Wer darf stornieren?
Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung einer Person) können zusätzlich folgende versicherte mitreisende Personen stornieren:
Die Möglichkeit, Ihren Schaden online zu melden, verhilft Ihnen schnell und unbürokratisch zu Ihrem Recht.
24 STUNDEN NOTRUF:
+43 1 50 444 00
Tragen Sie Ihre Polizzennummer ein, sie wird im Notfall zusammen mit Ihrer aktuellen Adresse via GPS-Ortung in die Einsatzzentrale übertragen
Die kürzeste Verbindung zur Notruf-Zentrale, funktioniert auch ohne Internetzugang
Reisedoc, die 24/7 Verbindung zum österreichischen Arzt für rasche medizinische Beratung auf Reisen
Einfache und schnelle Übermittlung eines Schadenfalles