Über uns
Hotel/Vermieter
Senden Sie einfach eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an vertriebsservice@europaeische.at oder Ihre Gebietsbetreuerin. Sie erhalten die Partnerschaftsvereinbarung per Mail. Füllen Sie diese bitte vollständig aus und senden oder mailen Sie die Partnerschaftsvereinbarung unterschrieben an uns zurück. Sie erhalten umgehend die gewünschten Daten (Link, Log-In für Business Portal).
Sehr viel! Neben der Möglichkeit, Provision zu verdienen, sichern Sie Ihre Erträge ab!
Sobald Sie dem Gast mitteilen, dass bei Ihnen Stornokonditionen gelten und Sie eine Versicherung anbieten, können Sie auch einem nicht versicherten Gast eine Stornorechnung stellen. Sie haben ihn ja auf das Risiko hingewiesen und eine Lösung angeboten.
Aber auf jeden Fall müssen Sie bei versicherten Gästen nicht mehr kulant sein – denn die Europäische Reiseversicherung trägt im Versicherungsfall den Ausfall.
Als Tourismusverband sorgen Sie dafür, dass die Wertschöpfung in Ihrer Region bleibt und die Vermieter nicht auf ihre Erträge verzichten müssen.
Sie können aus folgenden Varianten wählen:
Variante „Link“ – Abschluss durch den Gast
Wir senden Ihnen einen, mit Ihrer Vermittlernummer versehenen Link, den Sie sowohl auf Ihrer Internetseite als auch in der E-Mail-Reservierungsbestätigung platzieren können. Sie weisen auf Ihrer Website oder in Ihrer Buchungsbestätigung auf Ihre Stornokonditionen und die Möglichkeit der Absicherung hin. Ihr Gast gelangt per „Maus-Klick“ direkt zum Versicherungsabschluss, um das gewählte Produkt einfach online abzuschließen. Die Bezahlung kann mit Kreditkarte, EPS, Sofortüberweisung (Klarna), PayPal, Apple Pay oder Google Pay erfolgen. Nach Abschluss der Versicherung erhält Ihr Gast von der Europäischen Reiseversicherung per E-Mail die Versicherungsbestätigung mit der Polizzennummer.
Als unser Partner erhalten Sie monatlich eine Provisionsabrechnung, auf der der Name des ersten versicherten Gastes, die Polizzennummer, die Prämie und Ihre Provision ersichtlich sind. Die Provision wird an Sie überwiesen.
Variante „Business Portal“ – Die Online-Buchungsplattform für unsere Partner
Abschluss durch Vermieter
Sie erhalten die Zugangsdaten zum Business Portal von der Europäischen oder von Ihrer Gebietsbetreuerin.
Nach erfolgter Anmeldung wählen Sie das entsprechende Produkt für Ihren Gast aus und schließen die Versicherung einfach ab. Je nach gewählter Inkassovariante erhalten Sie als Partner der Europäischen monatlich eine Provisionsabrechnung (Zahlung per Kreditkarte oder per Bankeinzug) oder eine Prämien-/Provisionsabrechnung (Vermittlerinkasso).
„Expert Modus“ – Speziell für Betriebe mit Anzahlung
Sofern Sie für den Expert Modus freigeschalten sind, können Sie in nur DREI SCHRITTEN Ihren Gast versichern:
1. Produkt auswählen
2. Daten eingeben
3. Polizze als PDF downloaden oder per E-Mail versenden
Als Partner der Europäischen Reiseversicherung erhalten Sie monatlich eine Prämien-/ Provisionsabrechnung.
Keine! Im Gegenteil, Sie erhalten bei jedem Versicherungsabschluss Ihrer Gäste eine Provision!
Durch Ihre Vermittlernummer (z. B. mit Vermittlernummer codierter Link, Zugang zum Business Portal) sind die Versicherungsabschlüsse eindeutig zuordenbar. Die Provision erhalten Sie entweder monatlich im Nachhinein oder – bei Hogast-/HGP - Mitgliedern einmal jährlich im Nachhinein ausbezahlt.
Eine Auszahlung erfolgt ab € 7,-, geringere Beträge werden kumuliert gutgeschrieben.
Grundsätzlich sollte die Versicherung gleichzeitig mit der Reisebuchung abgeschlossen werden. Erfolgt der Versicherungsabschluss aufgrund eines mit der Buchungsbestätigung mitgeschickten Versicherungsangebotes, gilt der Abschluss spätestens fünf Werktage nach Reisebuchung als gleichzeitig.
Wird die Versicherung nicht gleichzeitig mit Reisebuchung abgeschlossen, so gilt für Reisestornoleistungen eine so genannte Karenzfrist, d.h. der Stornoschutz gilt erst ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).
Ein Beispiel: Ihr Gast den Sommerurlaub im Jänner und die Reiseversicherung am 1. März. Dann beginnt der Versicherungsschutz für Reisestorno erst am 11. März.
Die maximale Versicherungssumme für Reisestorno pro Buchung/Versicherungsfall beträgt bei Hotelstorno Plus € 12.000,- und bei Hotelstorno Premium € 18.000,-. Darüber hinausgehende Versicherungssummen sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Europäischen Reiseversicherung gültig. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Gebietsbetreuerin.
Nein, die Versicherung gilt auch dann, wenn ein Familienangehöriger unerwartet schwer erkrankt, eine schwere unfallbedingte Körperverletzung erleidet oder verstirbt.
... der Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person - bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
Folgende Unterlagen werden für die Schadensbearbeitung benötigt:
Die Entschädigungssumme wird bei Reisestorno/Reiseabbruch an den Gast (wenn der Gast die Stornorechnung bereits beglichen hat) oder an den Gastgeber bzw. bei Suche und Bergung direkt an das Bergeunternehmen ausbezahlt.
Gerne beantwortet Ihnen Ihre Gebietsbetreuerin weitere Fragen. Sie können sich auch an unser Service Center wenden: +43/1/317 25 00-73930.
Tragen Sie Ihre Polizzennummer ein, sie wird im Notfall zusammen mit Ihrer aktuellen Adresse via GPS-Ortung in die Einsatzzentrale übertragen
Die kürzeste Verbindung zur Notruf-Zentrale, funktioniert auch ohne Internetzugang
Reisedoc, die 24/7 Verbindung zum österreichischen Arzt für rasche medizinische Beratung auf Reisen
Einfache und schnelle Übermittlung eines Schadenfalles