KursSeminarKongress-Stornoschutz


Übernahme der Stornokosten

Wichtige Informationen und Bedingungen

Aus rechtlichen Gründen sind Versicherungen verpflichtet, die wichtigsten Produktinformationen zu erstellen und anzuführen. Mit dem nachfolgenden Link kommen Sie in den Bereich Produktinformation, wo wir zu dieser Reiseversicherung alles zusammengefasst darstellen: das Informationsblatt, die Leistungsbeschreibung mit den versicherten Leistungen und Prämien, die Versicherungsbedingungen sowie die Informationen zu den Rücktrittsrechten, Beschwerdemöglichkeiten und der Datenverarbeitung.

Produktinformation

Die Leistungen im Überblick

  • Stornoschutz
  • Abbruch

Wie die Europäische Reiseversicherung hilft

Der Seminarveranstalter X. hat sich dafür entschieden die KursSeminarKongress-StornoSchutz der Europäischen Reiseversicherung anzubieten. Der Veranstalter möchte die Teilnehmer vor den finanziellen Folgen bewahren und auch der unangenehmen Situation aus dem Weg gehen, Stornokosten einfordern zu müssen. In den Buchungsbestätigungen wird der Link mitgeschickt, sodass die Teilnehmer die Versicherung ganz einfach selbst abschließen können. Herr Harry F. schließt eine solche Versicherung ab. Tatsächlich kann er aufgrund eines grippalen Infektes sein gebuchtes Seminar nicht antreten. Die KursSeminarKongress-StornoSchutz bezahlt die Stornokosten des Seminars und auch die dafür gebuchte Unterkunft in der Höhe von 782 Euro.

Häufige Fragen

Die Versicherung muss spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Buchung des Kongresses/Kurses/Seminars bzw. der versicherten Reiseleistung abgeschlossen werden. Erfolgt der Versicherungsabschluss erst danach, besteht Stornoversicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). Beachten Sie die Sonderregelung zum Stornogrund „Schwangerschaft“ in Artikel 6 Punkt 2.3. 
Ein Beispiel: Sie buchen Ihr Seminar, Kurs oder Kongress im Jänner und KursSeminarKongress-StornoSchutz am 1. März. Dann beginnt der Versicherungsschutz erst am 11. März.

Mit der Seminarteilnehmer-Stornoversicherung können Sie zusätzlich gebuchte Reiseleistungen wie z. B. Hin- und Rückreise oder Unterkunft mitversichern, wenn diese Reiseleistungen innerhalb des Zeitraums von maximal 48 Stunden vor Seminarbeginn bis maximal 48 Stunden nach Seminarende liegen.

Aufgrund der aktuellen politischen und militärischen Lage, der Sanktionen, Luftraumsperren und deaktivierter Zahlungsmöglichkeiten bieten wir derzeit keine Versicherungen für Reisen nach Israel, in die Ukraine, nach Russland oder Belarus an.
Bitte informieren Sie sich für alle Reisen auch über die aktuellen länderspezifischen Sicherheitshinweise des Außenministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender/ 
Stand 09.10.2023

Wenn Sie über unsere Internetseite KursSeminarKongress-StornoSchutz abschließen, erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt. In Ihrer Versicherungspolizze finden Sie alle Informationen zu Ihrem Versicherungsabschluss und den Link zum Infoblatt, damit Sie jederzeit alle Informationen zum Produkt abrufen können.

Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie in den Versicherungsbedingungen der Produktinformation, die wichtigsten sind:

  • plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder Familienangehörige. Als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
  • bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge eines Elementarereignisses oder der Straftat eines Dritten.
  • unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber.

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Reisedoc und Notfall App

  • Tragen Sie Ihre Polizzennummer ein, sie wird im Notfall zusammen mit Ihrer aktuellen Adresse via GPS-Ortung in die Einsatzzentrale übertragen
  • Die kürzeste Verbindung zur Notruf-Zentrale, funktioniert auch ohne Internetzugang
  • Reisedoc, die 24/7 Verbindung zum österreichischen Arzt für rasche medizinische Beratung auf Reisen
  • Einfache und schnelle Übermittlung eines Schadenfalles

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