Herr Johann K. möchte seiner Gattin eine Freude bereiten und kauft ihr Karten für die Passionsspiele St. Margarethen. Im Zuge der Buchung schließt er den Eintrittskarten-Stornoschutz der Europäischen Reiseversicherung ab.
Kurz vor der Veranstaltung fällt Herr K. bei der Gartenarbeit von einer Leiter und zieht sich einen komplizierten Beinbruch zu, der einen mehrtägigen Krankenhausaufenthalt notwendig macht. Somit muss der Veranstaltungsbesuch storniert werden. Dank des Eintrittskarten-Stornoschutzes werden die Kosten für die Karten von der Europäischen übernommen.