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Privatreisen

Medizinische Behandlung im Ausland & mehr

ReiseSchutz

Um gegen die Risiken auf Reisen geschützt zu sein, empfehlen wir Ihnen daher den ReiseSchutz. Wenn Sie auch eine Stornoversicherung benötigen, empfehlen wir den KomplettSchutz.

Wichtige Informationen und Bedingungen

Hier finden Sie alle Informationen zu diesem Versicherungsprodukt wie das Informationsblatt zum Versicherungsprodukt, die Leistungsbeschreibung mit den versicherten Leistungen und Prämien, die Versicherungsbedingungen sowie die Informationen zu den Rücktrittsrechten, Beschwerdemöglichkeiten und der Datenverarbeitung.

➤ Produktinformation

Die Leistungen im Überblick

  • Übernahme der zusätzlichen Rückreisekosten bei Reiseabbruch
  • Verspätungsschutz: Ersatz der Mehrkosten für Nächtigung, Verpflegung und Nachreise
  • Reisegepäck: Neuwertersatz bei Beschädigung und Verlust, Kostenersatz bei Gepäcksverspätung
  • Suche und Bergung: bei Unfall, Berg- oder Seenot bis € 80.000,-
  • Auslandsreisekrankenversicherung: Übernahme der anfallenden Kosten, z. B. für ambulante Behandlung und für stationäre Behandlung bis € 1.000.000,-, Organisation und Kostenübernahme des Heimtransports
  • Reiseprivathaftpflicht für Sach- und Personenschäden pauschal EUR 500.000,- (davon Sachschäden an gemieteten Räumen (inkl. Inventar) EUR 25.000,-)
  • Hilfe bei Haft oder Haftandrohung
  • 24-Stunden-Notruf und Soforthilfe weltweit

Wie die Europäische hilft

Herr Johannes E. bucht einen Kurzurlaub nach Barcelona. Um während der Reise abgesichert zu sein schließt er den ReiseSchutz ab. Die Reise verläuft jedoch nicht wie geplant. Bei einer Führung wird Herrn E. das iPhone aus der Tasche gestohlen. Sofort erstattet er vor Ort Anzeige. Der Neuwert des iPhones in Höhe von Euro 635,- wird von der Europäischen Reiseversicherung übernommen.

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Häufige Fragen

Bis wann muss ich die Versicherung abschließen?

Solange Sie die Reise nicht angetreten haben, können Sie den ReiseSchutz abschließen. Bei Abschluss über die Internetseite erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze und die Gesamtinformation zum Download angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt.

Der Krankenhausaufenthalt im Ausland dauert länger als meine Reise geplant war – wie lange gilt mein Versicherungsschutz?

Wenn Sie während einer versicherten Reise unerwartet erkranken, ersetzen wir Ihnen die Kosten der stationären Behandlung, auch wenn das ursprünglich geplante Reiseende schon vorbei ist, solange bis wir Sie nach Österreich zurücktransportieren können.

Gilt die Versicherung auch für Geschäftsreisen?

Der ReiseSchutz kann auch für Geschäftsreisen abgeschlossen werden. Beachten Sie aber, dass der ReiseSchutz keine Deckung für Berufsgepäck und beruflich bedingte manuelle Tätigkeiten während der Reise bietet. Wenn Sie ein Produkt suchen, das auch hier Deckung bietet, empfehlen wir Ihnen unser Jahresprodukt Jahres-ReiseSchutz mit dem Zusatzpaket "Berufsgepäck & manuelle Tätigkeit".

Kann ich eine Reiseversicherung in die Ukraine, Russland oder Belarus abschließen?

Aufgrund der aktuellen politischen und militärischen Lage, der Sanktionen, Luftraumsperren und deaktivierter Zahlungsmöglichkeiten bieten wir derzeit keine Versicherungen für Reisen in die Ukraine, nach Russland oder Belarus an.
Bitte informieren Sie sich für alle Reisen auch über die aktuellen länderspezifischen Sicherheitshinweise des Außenministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender/ 
Stand 11.03.2022

Wann darf ich den Familientarif abschließen?

Der Familientarif gilt für bis zu 7 gemeinsam reisende Personen, davon maximal 2 Erwachsene (21. Geburtstag vor dem Tag des Reiseantritts). Diese Personen müssen nicht miteinander verwandt sein. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht Voraussetzung.
Bei der Prämienberechnung wird Ihnen automatisch der Familientarif vorgeschlagen, wenn dieser für Sie günstiger ist als der Einzeltarif und Sie maximal 7 Personen, davon maximal 2 Erwachsene, eingeben.

Welche Länder zählen zu Europa?

Beim ReiseSchutz können Sie zwischen Geltungsbereich „Europa“ und „Weltweit“ wählen. Zum Geltungsbereich „Europa gemäß Versicherungsbedingungen“ gehören Europa im geografischen Sinn, Russland, alle Mittelmeeranrainerstaaten und -inseln, Jordanien, Madeira, Azoren und die Kanarischen Inseln, mit Ausnahme von Syrien und der Krim.
Genau sind dies folgende Staaten: Ägypten; Albanien; Algerien; Andorra; Belgien; Bosnien und Herzegowina; Bulgarien; Dänemark inkl. Färöer Inseln (nicht Grönland); Deutschland; Estland; Finnland; Frankreich (ohne Überseegebiete); Griechenland; Großbritannien und Nordirland inkl. Shetlandinseln, Orkneyinseln, Gibraltar, Kanalinseln und Isle of Man; Irland; Island; Israel inkl. Gazastreifen, Westjordanland und Golanhöhen; Italien; Jordanien; Kosovo; Kroatien; Lettland; Libanon; Libyen; Liechtenstein; Litauen; Luxemburg; Mazedonien; Malta; Marokko (nicht die von Marokko besetzte Westsahara); Moldawien; Monaco; Montenegro; Niederlande; Norwegen inkl. Spitzbergen, Bäreninsel und Jan Mayen Insel; Österreich; Polen; Portugal inkl. Madeira und Azoren; Rumänien; Russland; San Marino; Schweden; Schweiz; Serbien; Slowakei; Slowenien; Spanien inkl. Kanarische Inseln, Balearen, Ceuta und Melilla; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; Vatikanstaat; Weißrussland; Zypern.

Zum Geltungsbereich „Weltweit gemäß Versicherungsbedingungen“ gehören alle Länder der Erde, mit Ausnahme von Nordkorea, Syrien, Venezuela, der Krim und dem Iran.

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