Barrierefreiheitserklärung


Europäische Reiseversicherung AG

Barrierefreiheitserklärung der Europäischen Reiseversicherung

Die Europäische Reiseversicherung AG sieht den Bedarf dafür, ihre Websites schon jetzt gemäß den Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) bzw. des Österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG – tritt 28. Juni 2025 in Kraft) zu gestalten und umzusetzen, und damit für alle Benutzer_innen möglichst barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Websites werden damit so weit wie möglich auch im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) gestaltet und umgesetzt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.europaeische.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Bei den redaktionellen Webseiten (ausgenommen PDF-Format und Formularbereich) sind
uns keine nicht konformen Inhalte bekannt. Während des Entwicklungs- und Qualitätssicherungs-Prozesses wurden alle zum Zeitpunkt der Accessibility-Analyse bekannten Barrieren auf diesen Seiten behoben.

Der Formularbereich (Online-Bestellprozess) ist bereits teilweise barrierefrei zugänglich, weitere Verbesserungen bzw. weitestgehende Barrierefreiheit für diesen Bereich ist geplant für: September 2023

Die PDF-Dokumente sind größtenteils noch nicht barrierefrei zugänglich. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist u.a. das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) bei diesen Dokumenten nicht erfüllt. An einer Überarbeitung dieser Dokumente wird bereits gearbeitet, die Umstellung erfolgt laufend, sobald barrierefreie Versionen der Dokumente verfügbar sind.

Die automatischen Suchvorschläge der Suchfunktion sind gegebenenfalls für Screenreader-Nutzer_innen erschwert zugänglich. Die Gründe sind die eingesetzte Open Source Software, die nicht in unserem Einflussbereich liegt, sowie Probleme mancher Screenreader mit kombinierten Texteingabe-/Aufklapp-Feldern. Die Nutzung der Vorschläge ist für die Suche jedoch nicht zwingend erforderlich. Als Alternative steht die Eingabe des vollständigen Suchbegriffes und das Starten der Suchfunktion zur Verfügung. Der barrierefreie Zugang zu den Suchergebnissen ist dadurch nicht beeinträchtigt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 3. Juni 2023 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte durch eine Accessibility-Analyse nach WCAG 2.1 Konformitätslevel AA durch den externen Dienstleister Pixel Melange Ing. Jürgen Bartl [www.pixel-melange.com]. Analyse- und Überarbeitungszeitraum war August 2022 bis Juni 2023.

Die Erklärung wurde zuletzt am 3. Juni 2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese an den untenstehenden Kontakt zu melden. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Kontakt: info(at)europaeische.at

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