Jahres-KomplettSchutz


Top Reise- und Stornoschutz

Wichtige Informationen und Bedingungen

Aus rechtlichen Gründen sind Versicherungen verpflichtet, die wichtigsten Produktinformationen zu erstellen und anzuführen. Mit dem nachfolgenden Link kommen Sie in den Bereich Produktinformation, wo wir zu dieser Reiseversicherung alles zusammengefasst darstellen: das Informationsblatt, die Leistungsbeschreibung mit den versicherten Leistungen und Prämien, die Versicherungsbedingungen sowie die Informationen zu den Rücktrittsrechten, Beschwerdemöglichkeiten und der Datenverarbeitung.

Produktinformation

Die Leistungen im Überblick

  • Reisestorno und Reiseabbruch
  • Reiseschutz (z.B. medizinische Leistungen im Ausland, Heimtransport, Reisegepäck)
  • Für die ersten 42 Tage jeder Reise
  • Versicherungssummen gelten pro Reise
  • Auf Urlaubs- und Geschäftsreisen
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Keine Altersgrenze, keine Selbstbehalte
  • Individuell erweiterbarer Leistungsumfang
  • Neuwertdeckung bei Gepäcksverlust bzw. -beschädigung

Wie die Europäische Reiseversicherung hilft

Herr Günther D. bucht eine Reise nach Griechenland und schließt den Jahres- KomplettSchutz der Europäischen Reiseversicherung ab. Während dem Schwimmen verspürt Herr D. ein Brennen im Knie. Als die Schmerzen stärker werden, wird er in das örtliche Krankenhaus gebracht. Dort wird festgestellt, dass es sich um einen Meniskusriss handelt. Mittels Ambulanzjet wird er nach Österreich gebracht. Die Kosten in der Höhe von 10.863 Euro, welche sich aus den Krankenhauskosten, Kosten für den Rücktransport und für die nicht genutzten Reiseleistungen zusammensetzen, übernimmt die Europäische Reiseversicherung. Die Sozialversicherung erstattet 191 Euro.

Häufige Fragen

Die in der Leistungsbeschreibung angeführten Versicherungssummen gelten jeweils pro Reise und begrenzen die Leistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle.

Ja, der Versicherungsschutz ist aktiv, wenn versicherte Personen außerhalb ihrer Wohnsitzgemeinde unterwegs sind.

Bitte wenden Sie sich an unser Service Center per E-Mail an info@europaeische.at oder unter der Tel. +43 1 317 25 00

Wenn Sie über unsere Internetseite eine Jahres-Reiseversicherung beantragen, erhalten Sie sofort eine Antragsbestätigung angezeigt. In den folgenden Minuten erhalten Sie diese auch per E-Mail zugeschickt. Nach positiver Bearbeitung des Antrags erhalten Sie in den nächsten Tagen Ihre Versicherungspolizze mit Leistungsumfang, Versicherungsbedingungen und Notfallkarte per Post.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit, mit Ausnahme von Afghanistan, Belarus, Myanmar (Burma), Iran, der Krim, Nordkorea, Russland, Syrien und Venezuela.

Versichert sind jeweils maximal die ersten 42 Tage jeder Reise (Privat- und Geschäftsreise). Bei Abschluss des Zusatzpaketes „Reisedauer“ gilt der Versicherungsschutz jeweils maximal für die ersten 84 Tage jeder Reise. Der Versicherungsschutz beginnt mit Verlassen des Ortes des Hauptwohnsitzes, eines Zweitwohnsitzes oder der regulären Arbeitsstätte und endet mit der Rückkehr an einen der genannten Orte oder mit vorherigem Ablauf der Versicherung. Fahrten zwischen den vorgenannten Orten fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Außendiensttätigkeiten gelten nicht als Reise und fallen daher nicht unter den Versicherungsschutz. Außendiensttätigkeit liegt vor, wenn der Dienstnehmer seine Tätigkeit/Arbeitszeit überwiegend außerhalb des Unternehmenssitzes erbringt. Insbesondere fallen darunter Tätigkeiten als Vertriebsmitarbeiter, Kundenbetreuer, technisches Servicepersonal, Bauarbeiter, Fahrer (von LKWs, Bussen oder in der Personenbeförderung), welche überwiegend außerhalb des Unternehmenssitzes ihre Tätigkeit (vor Ort) erledigen.

Wenn Sie während einer versicherten Reise unerwartet erkranken, ersetzen wir Ihnen die Kosten der stationären Behandlung, auch wenn das ursprünglich geplante Reiseende schon vorbei ist, solange bis wir Sie nach Österreich zurücktransportieren können.

Als Versicherungsperiode gilt der Zeitraum eines JahresWenn der Versicherungsvertrag nicht spätestens ein Monat vor Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird, erneuert sich der Versicherungsvertrag für ein weiteres Jahr.

Sie haben die Möglichkeit, die Leistungen des Jahres-KomplettSchutz mit folgenden Zusatzpaketen individuell zu erweitern:

  • Zusatzpaket "Berufsgepäck & manuelle Tätigkeit"
    In der Reisegepäckversicherung ist zusätzlich das berufliche Reisegepäck versichert.
    In der Auslandsreisekrankenversicherung sind zudem beruflich bedingte manuelle Tätigkeiten versichert.
  • Zusatzpaket "Reisedauer"
    Die maximal versicherte Dauer pro Reise verlängert sich von 42 Tagen auf 84 Tage.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ein ordentlicher Wohnsitz der versicherten Person in Österreich oder Südtirol. Die versicherten Personen können getrennt oder auch gleichzeitig in verschiedene Destinationen reisen.

Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie in den Versicherungsbedingungen der Produktinformation, die wichtigsten sind:

  • unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder Familienangehöriger. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der im gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
  • bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge eines Elementarereignisses oder der Straftat eines Dritten.
  • unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber.
  • unerwartete schwere Erkrankung oder schwere unfallbedingte Körperverletzung von Hund, Katze oder Pferd (Haustiere) der versicherten Person, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist.
  • Nachbarschaftshilfe durch die versicherte Person im Katastrophenfall.

Wer darf stornieren?
Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung einer Person) können zusätzlich folgende versicherte mitreisende Personen stornieren:

  • Familienangehörige der betroffenen versicherten Person. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der im gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
  • pro versichertem Ereignis maximal sechs weitere Personen.

Jahres-Reiseversicherungen gelten auch für Geschäftsreisen. Wenn Sie Deckung für Berufsgepäck und beruflich bedingte manuelle Tätigkeiten benötigen, empfehlen wir Ihnen das Zusatzpaket "Berufsgepäck & manuelle Tätigkeit".

Bitte wenden Sie sich an unser Service Center per E-Mail an info@europaeische.at oder unter der Tel. +43 1 317 25 00

Aufgrund der aktuellen politischen und militärischen Lage, der Sanktionen, Luftraumsperren und deaktivierter Zahlungsmöglichkeiten bieten wir derzeit keine Versicherungen für Reisen nach Israel, in die Ukraine, nach Russland oder Belarus an.
Bitte informieren Sie sich für alle Reisen auch über die aktuellen länderspezifischen Sicherheitshinweise des Außenministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender/ 
Stand 09.10.2023

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