Die Anzahl der Reisetage ist höher als geplant – ist eine Meldung notwendig?

Nein, eventuelle Mehrtage sind unterjährig nicht zu melden. Erst zum Ende des Versicherungsjahres müssen Sie die tatsächliche Anzahl der Reisetage melden. Nur wenn ein Mitarbeiter bei einer Reise die maximale Reisedauer pro Reise (nach Vereinbarung 90 oder 180 Tage) überschreitet, müssen Sie das sofort melden.