COVID-19 und Reiseversicherung bei Auslandreisen

Grafik, männliche Person in Gespräch mit Ärztin

Informationen für unsere Kunden und Partner zur Versicherungsdeckung bei COVID-19

Tipp: Sie finden die hier angeführten Details auch zum Download  

Unsere Versicherungsprodukte für Reisen ins Ausland (KomplettSchutz, BusBahnAuto-KomplettSchutz, ReiseSchutz und StornoSchutz) sowie unsere Jahres-Reiseversicherungen (Jahres-KomplettSchutz und Jahres-ReiseSchutz) bieten im Ausmaß (Leistungsumfang und Versicherungssummen) des jeweils gewählten Versicherungsproduktes gemäß den EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2023 folgenden Versicherungsschutz bei COVID-19:

Stornoschutz bei COVID-19

Stornokosten für den Fall, dass Sie als stornoversicherter Kunde die Reise nicht antreten können,

  • weil Sie oder eine gleichwertig versicherte mitreisende Person an COVID-19 erkranken oder einen positiven PCR-Test haben und deswegen die Reise nicht antreten können,
  • weil ein naher Angehöriger (*) oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist,

(*) Als Angehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.

Die entsprechenden Regelungen und weitere Anwendungsfälle zum Stornoschutz bei epidemischen und pandemischen Erkrankungen finden Sie in Art 11 Punkt 2.1.2., 2.2.3., 2.3.1 und 2.3.3. der EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2023.

Krankenversicherungsschutz bei COVID-19

Bitte beachten Sie generell die Reiseinformationen des österreichischen Außenministeriums www.bmeia.gv.at. Dort finden Sie zu Ihrem Reiseland die jeweils aktuellen Sicherheitshinweise und allfällige COVID-19 Informationen.

Bei Erkrankung an COVID-19 besteht im Rahmen der Auslandsreisekrankenversicherung im Ausmaß der versicherten medizinischen Leistungen Versicherungsschutz, z.B.

  • für medizinische Behandlungskosten (ambulante Behandlung bis 100% und stationäre Behandlung bis EUR 1 Mio.)
  • für zusätzliche Rückreisekosten (bis 100%)
  • für zusätzliche Aufenthaltskosten (Kosten der Verlängerung) oder zusätzliche Quarantäne-Unterbringungskosten (bis EUR 1.500)

Die entsprechenden Regelungen zum Krankenversicherungsschutz bei epidemischen und pandemischen Erkrankungen finden Sie in Art. 23 Punkt 1 der EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen ERV RVB 2023.

Alle sonstigen Leistungen und Ausschlüsse gelten gemäß dem Leistungsumfang und den Versicherungssummen des jeweils gewählten Versicherungsproduktes und den EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2023.

Rückfragen und Erreichbarkeit

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@europaeische.at.