Reise stornieren? Das sollten Sie wissen!

Mutter mit eingegipstem Bein verbringt Urlaub nach Reisestorno mit ihren Kindern zuhause.
Wenn Sie Ihre Reise stornieren oder abbrechen müssen, haben Sie viele Fragen. Wir geben Antworten.

Wenn Sie eine Reise stornieren müssen, gibt es einiges zu beachten: Fristen, Kosten und Versicherungsschutz. Wir beantworten Ihre Fragen.

Die Vorfreude auf den Urlaub ist riesig. Je näher der Abreisetag kommt, desto besser wird die Stimmung. Doch was für ein Pech, wenn dann plötzlich etwas Unvorhergesehenes passiert! Leider gibt es viele Gründe, warum eine Reise storniert werden muss – oft sind Krankheit, Unfall, Schäden am Eigentum oder Trauerfälle Gründe für ein Reisestorno.

Wenn es tatsächlich zum Reisestorno kommt, tauchen viele Fragen auf: Wie storniere ich meine Reise? Welche Gebühren fallen an? Wie kann ich unnötige Kosten vermeiden? Welche Rechte habe ich? Wir erklären Ihnen, was Sie bei einer Reisestornierung beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können eine Reise jederzeit absagen (stornieren). Meist fallen dafür Stornogebühren an.
  • In der Regel gilt: Je später Sie stornieren, desto höher sind die Stornokosten.
  • Oft ist eine kostenlose Stornierung einer Pauschalreise beim Reiseveranstalter möglich, wenn nach Buchung eine offizielle Reisewarnung ausgegeben wird oder der Reiseveranstalter wesentliche Leistungen der Reise ändert.
  • Können Sie wegen Krankheit, Unfall oder eines Todesfalls in der Familie nicht reisen, kann eine Stornoversicherung die Stornokosten übernehmen.
  • Storno bedeutet: Sie sagen die Reise vor Reisebeginn ab.
  • Reiseabbruch bedeutet: Sie müssen eine bereits begonnene Reise vorzeitig beenden.
  • Für beide Fälle gibt es passende Versicherungen.

Kann ich eine Reise jederzeit stornieren?

Grundsätzlich können Sie jederzeit von Ihrem Reisevertrag zurücktreten. Ihr Reiseveranstalter darf dann jedoch eine Entschädigung verlangen. Die Höhe dieser Entschädigung ist im Reisevertrag festgelegt und meist unter dem Punkt „Allgemeine Reisebedingungen“ zu finden. Dort steht, zu welchem Zeitpunkt Sie welchen Betrag als Entschädigung zahlen müssen. Manchmal müssen Sie nur einen Teil zahlen, manchmal auch die gesamten Reisekosten.

Bis wann kann ich meine Reise stornieren?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Reise jederzeit vor Reisebeginn bei Ihrem Reiseveranstalter zu stornieren. Beachten Sie jedoch, dass die Kosten für eine Stornierung in der Regel steigen, je näher der Abreisetermin rückt. Daher ist es ratsam, Ihre Reise so früh wie möglich zu stornieren, sobald Sie einen triftigen Grund dafür haben. Viele Reisende zögern mit der Stornierung, in der Hoffnung, dass sich ihr Gesundheitszustand bis zum Reisebeginn verbessert. Dies kann jedoch zu höheren Stornokosten führen. Außerdem kann Ihre Stornoversicherung in diesem Fall die Leistung kürzen. Im Rahmen einer Stornoberatung können Sie individuell klären, ob eine sofortige Stornierung sinnvoll ist oder ob Sie noch abwarten sollten.

Was kostet ein Reisestorno?

Die Höhe der Stornogebühren variiert. Folgende Punkte beeinflussen die Höhe der Stornokosten:

  • Zeitraum zwischen Stornierung und geplantem Reisebeginn
  • eingesparte Kosten, die der Reiseveranstalter durch Stornierung erreicht  
  • erzielte Einnahmen, die der Reiseveranstalter ersatzweise erhält

Generell gilt: Je früher Sie Ihre Reise stornieren, desto geringer sind Ihre Stornogebühren. Die Höhe der Kosten sollte sich dabei am Reisepreis orientieren. Der Reiseveranstalter muss zudem darlegen, wie die Stornokosten berechnet werden.

Unser Tipp: Eine Stornoversicherung schützt Sie vor Stornokosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten können.

Pauschalreise oder Individualreise stornieren

Die Kosten und Vorgehensweisen bei einer Reisestornierung unterscheiden sich je nach Reiseart: Haben Sie eine Pauschalreise gebucht oder handelt es sich um eine Individualreise?

Pauschalreise stornieren

  • Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter so früh wie möglich.
  • Nennen Sie Ihre Gründe für den Reisestorno.  
  • Fordern Sie Ihr Geld zurück und setzen Sie eine angemessene Rückzahlungsfrist – üblich sind zwei bis drei Wochen. Gesetzlich geregelt ist diese Frist bei einer Stornierung durch Sie allerdings nicht.  
  • Schicken Sie den Brief als Einschreiben per Post. Oder per E-Mail und verlangen Sie eine Empfangsbestätigung.

Individualreise stornieren

Individualreisen lassen sich in der Regel nicht so unkompliziert stornieren, da Flüge und Unterkünfte direkt bei den jeweiligen Anbietern gebucht werden – ohne Reiseveranstalter.

  • Sie müssen Ihren Flug stornieren? Je nach Vertrag und Tarif erhalten Sie von der Airline den Flugpreis gesamt oder teilweise bzw. nur die Flughafengebühren erstattet.
  • Billigflüge können Sie selten stornieren. In der Regel verfallen die Flüge und Sie bekommen kein Geld zurück.  
  • Gebuchte Flüge in höheren Preisklassen können Sie meist umbuchen oder gegen eine Gebühr stornieren. Das ist zum Beispiel teilweise bei Business-Class-Flügen der Fall.  
  • Sie müssen Ihr Hotel stornieren? Auch das kann schwierig werden. Jedes Hotel hat eigene Richtlinien zur Stornierung. Lesen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dort stehen die Stornobedingungen.  
  • In der Regel müssen Sie für die Stornierung Ihres Hotels auch Stornogebühren zahlen.

Kann ich meine Reise ohne Grund stornieren?

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, eine gebuchte Reise anzutreten. Es spielt keine Rolle, aus welchem Grund Sie stornieren möchten. Lassen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Reisevertrages eine Stornierung nur aus gewissen Gründen zu? Das ist unzulässig. Sie können jede Reise bis zum letzten Tag vor Reisebeginn stornieren. Im schlimmsten Fall tragen Sie aber die gesamten Reisekosten.

Dasselbe gilt, wenn Sie Ihre Reise bereits angetreten haben und sie vor Ort ohne Grund abbrechen. In diesem Fall spricht man von einem Reiseabbruch, nicht von einem Storno.

Unser Tipp: Unsere Reiseversicherungen mit StornoSchutz schützen Sie auch vor Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aus bestimmten Gründen vorzeitig abbrechen müssen.

Pauschalreise stornieren – wann kann ich kostenlos stornieren?

Eine kostenlose Stornierung Ihrer Pauschalreise ist möglich, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände am Urlaubsort vorliegen. Das gilt zum Beispiel bei Naturkatastrophen oder Epidemien. Das Außenministerium gibt in solchen Fällen in der Regel eine Reisewarnung heraus.

Sie können Ihre Pauschalreise auch kostenlos stornieren, wenn es wesentliche Änderungen zum Beispiel bei Flugzeiten, beim Ankunftsort oder bei der Unterkunft gibt.

Reiserecht: Was das österreichische Pauschalreisegesetz regelt

Das österreichische Pauschalreisegesetz (PRG, in Kraft seit 1. Juli 2018) schützt Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben. Für den Stornofall sind insbesondere folgende Punkte relevant:

  • Rücktritt jederzeit möglich (§ 10 PRG): Sie können vor Reisebeginn jederzeit von der Pauschalreise zurücktreten. Der Reiseveranstalter darf jedoch eine Entschädigungspauschale verlangen. Auf Nachfrage muss der Reiseveranstalter offenlegen, wie die Stornokosten berechnet wurden.
  • Kostenloser Rücktritt bei außergewöhnlichen Umständen (§ 10 PRG): Liegen am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vor – etwa Naturkatastrophen, Kriegshandlungen oder eine offizielle Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums (BMEIA) – haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung ohne Stornogebühren.
  • Kostenloser Rücktritt bei wesentlichen Vertragsänderungen (§§ 8 f. PRG): Nimmt der Reiseveranstalter wesentliche Änderungen am Reisevertrag vor – etwa eine Preiserhöhung von mehr als 8 %, eine Änderung des Reiseziels oder der Unterkunft – können Sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

Das Pauschalreisegesetz greift jedoch nicht bei persönlichen Stornogründen wie Krankheit, Unfall oder familiären Notfällen. Für solche Fälle bieten unsere Versicherungen mit StornoSchutz die passende Absicherung – zum Beispiel unser KomplettSchutz.

Wichtig: Das Pauschalreisegesetz gilt ausschließlich für Pauschalreisen. Bei individuell gebuchten Reiseleistungen – beispielsweise, wenn Sie Flug und Hotel separat buchen – gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen der einzelnen Anbieter.

Kann der Reiseveranstalter die Reise stornieren?

  • Stornierung durch den Veranstalter (§ 10 PRG): Auch der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten und die Reise stornieren. Zum Beispiel wenn die Durchführung der Reise aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist, etwa bei der Sperrung des Luftraums. Man spricht in solchen Fällen auch von höherer Gewalt.
  • Rückerstattung geleisteter Zahlungen (§ 10 PRG): In diesem Fall haben Reisende Anspruch auf die vollständige Rückerstattung aller bereits für die Pauschalreise geleisteten Zahlungen. Die Rückzahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung erfolgen. Ein zusätzlicher Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung besteht nicht.

Reise umbuchen oder Ersatzperson benennen

Wenn Sie selbst die Reise nicht antreten können oder möchten, haben Sie das Recht, eine Ersatzperson zu benennen, die an Ihrer Stelle reist. Sie müssen den Reiseveranstalter aber rechtzeitig informieren. Er kann dem widersprechen, wenn die Ersatzperson nicht die gleichen Voraussetzungen erfüllt wie Sie, zum Beispiel wegen fehlender Tropentauglichkeit. Eventuell müssen Sie eine Umbuchungsgebühr zahlen. Eine Stornogebühr ist dann aber nicht mehr fällig.  

Sollten Sie aus zeitlichen Gründen nicht reisen können, versuchen Sie möglichst frühzeitig, die Reise umzubuchen. Sprechen Sie das Problem unbedingt so früh wie möglich an, um Extrakosten zu vermeiden. Eventuell müssen Sie auch hier eine Umbuchungsgebühr zahlen. Bedenken Sie bei einer Umbuchung auch, dass Sie eventuell Ihren Versicherungsschutz anpassen müssen. Mit einer Jahresreiseversicherung der Europäischen Reiseversicherung genießen Sie den Vorteil, dass alle Reisen innerhalb eines Jahres abgedeckt sind. Das erspart Ihnen das Anpassen oder den wiederholten Abschluss eines Einzelschutzes.

Welche Gründe werden von einer Reisestornoversicherung anerkannt?

Eine Reise kann aus unterschiedlichsten Gründen storniert oder abgebrochen werden. In vielen Fällen übernimmt eine Reisestornoversicherung die Stornogebühren. Leistet sie auch bei Reiseabbruch, dann übernimmt sie die Mehrkosten der Rückreise und die Kosten nicht genutzter Reiseleistungen. Dabei kommt es immer darauf an, aus welchen Gründen Sie Ihre Reise nicht antreten können. Welche Gründe anerkannt werden, hängt von der gewählten Reiseversicherung ab. Eine genaue Auflistung der versicherten Gründe finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Folgende Gründe erkennt eine Reisestornoversicherung meist an:

Gesundheitliche Gründe

  • Verletzung durch Unfall oder schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • starke Impfreaktion durch Impfunverträglichkeit
  • Todesfall in der Familie
  • Empfang oder Spende von Organen
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung implantierter Gelenke

Schulische und berufliche Gründe

  • Nichtbestehen einer Abschlussprüfung
  • Einberufung zum Militärdienst
  • Wiederholungstermin für eine nicht bestandene Prüfung
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • konjunkturbedingte Kurzarbeit

Andere Gründe

  • Scheidung
  • Adoption
  • gerichtliche Vorladung
  • Schaden am Eigentum (zum Beispiel durch Sturm, Hochwasser, Rohrbruch oder Straftat eines Dritten)

Wichtig: Der Grund für Ihr Reisestorno oder Ihren Reiseabbruch darf bei der Buchung noch nicht bekannt gewesen sein.

Welche Dokumente brauche ich für einen Reisestorno?

Sie möchten aus versicherten Gründen von Ihrer Reise zurücktreten? Dann brauchen Sie folgende Dokumente:

  • Buchungsbestätigung Ihrer Reise
  • Versicherungsnachweis
  • Nachweis für Ihren Stornogrund (zum Beispiel Sterbeurkunde bei Todesfall, ärztliches Attest bei Krankheit, Bescheinigung von Arbeitgeber_in bei Kündigung)
  • Stornokostenrechnung und Belege über Beträge, die Sie schon gezahlt haben

Wenn die Stornoversicherung Ihren Stornogrund anerkennt, erstattet sie bis zu 100 % der entstandenen Kosten. Manche Reiseversicherungen bieten die Möglichkeit, einen Selbstbehalt zu vereinbaren. Das bedeutet, dass Sie im Stornofall einen Teil der Kosten selbst tragen müssen, also nicht die gesamten Kosten erstattet bekommen – dafür ist der Preis der Reiseversicherung günstiger. Achten Sie beim Abschluss der Versicherung darauf, ob ein Selbstbehalt enthalten ist.

Was ist der Unterschied zwischen Reisestorno und Reiseabbruch?

Der Unterschied zwischen einem Reiseabbruch und einem Reisestorno liegt darin, wann der Grund für die Stornierung eintritt. Für beide Fälle gibt es entsprechende Versicherungen.

Eine Reisestornoversicherung greift, wenn Sie Ihre Reise vor dem Reiseantritt aus versicherten Gründen stornieren müssen.

Eine Reiseabbruchversicherung greift, wenn während Ihrer Reise Gründe auftreten, die Sie dazu zwingen, frühzeitig nach Hause zu reisen. Diese Versicherung erstattet Ihnen die Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen und Mehrkosten für eine frühzeitige Rückreise. Eine Reiseabbruchversicherung ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Sie während des Urlaubs erkranken.

Unser Tipp: Unsere Reiseversicherungen mit inkludiertem StornoSchutz schützen Sie auch bei Reiseabbruch. So sind Sie vor und während Ihrer Reise vor hohen Kosten geschützt, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert.

Wie vermeide ich hohe Stornokosten?

Es gibt viele Gründe, eine Reise stornieren zu müssen. Ohne passenden Versicherungsschutz ist dies jedoch oft mit hohen Kosten verbunden. Wenn Sie erst kurz vor Reisebeginn stornieren, können die Stornokosten fast so hoch ausfallen wie die Reisekosten selbst. Daher empfehlen wir eine Reisestornoversicherung, insbesondere wenn das Risiko einer Stornierung hoch ist, etwa bei Familien mit kleinen Kindern, Schwangeren oder Senioren. Zusätzlich raten wir zu einer Reiseabbruchversicherung, die Ihnen die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen erstattet, falls Sie vorzeitig abreisen müssen.

Mit Jahres-KomplettSchutz vorbeugen und sorgenfrei in den Urlaub starten

Mit der passenden Reiseversicherung beugen Sie vor und schützen sich vor hohen Kosten durch Reisestorno oder Reiseabbruch. Für eine umfassende Absicherung empfehlen wir Ihnen den Jahres-KomplettSchutz der Europäischen Reiseversicherung: Dieser vereint Auslandsreisekrankenversicherung, StornoSchutz und Reisegepäckschutz und bietet Ihnen ein ganzes Jahr lang verlässliche Absicherung, wenn Sie vor oder während Ihrer Reise unerwartet Ihre Pläne ändern müssen. So starten Sie sorgenfrei und entspannt in den Urlaub.

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Häufige Fragen zur Reisestornierung

Was passiert, wenn nur eine Person einer Gruppenreise stornieren muss?

Wenn Sie gemeinsam mit anderen Personen reisen und nur Sie persönlich die Reise nicht antreten können, müssen ausschließlich Sie Ihre Buchung stornieren. Die übrigen Reisenden sind davon nicht betroffen, ihre Buchung bleibt bestehen. Allerdings können durch Ihre Stornierung Aufpreise entstehen, etwa wenn sich die Zimmerbelegung ändert oder ein Einzelzimmerzuschlag fällig wird. Klären Sie das frühzeitig mit dem Reiseveranstalter. Ihre Versicherung übernimmt in einem solchen Fall Ihre anteiligen Stornokosten, sofern ein versicherter Stornogrund vorliegt.

Wenn ich umbuche, statt zu stornieren: Gilt dann noch mein Versicherungsschutz?

Grundsätzlich bezieht sich eine Reisestornoversicherung auf den ursprünglich gebuchten Reisevertrag. Wenn Sie eine neue Reise buchen, sollten Sie prüfen, ob Ihr bestehender Versicherungsschutz für die neue Reise gilt oder ob Sie den Schutz anpassen beziehungsweise die Versicherung neu abschließen müssen. Unsere Empfehlung: Es gibt auch Reiseversicherungen, bei denen alle Reisen innerhalb eines Jahres versichert sind. Damit sind Sie lückenlos geschützt und müssen nicht daran denken, jede Reise einzeln zu versichern.

Wie schnell muss ich meiner Versicherung den Stornogrund melden?

In der Regel gilt: Stornieren Sie Ihre Reise beim Veranstalter so früh wie möglich, um die Stornokosten möglichst gering zu halten. Und melden Sie den Grund gleichzeitig Ihrer Versicherung – schriftlich und mit entsprechenden Nachweisen. Bei der Europäischen Reiseversicherung können Sie Ihren Schadenfall bequem online melden
Sie sind unsicher, ob Sie sofort stornieren sollen? Unser Stornocheck hilft Ihnen bei der Entscheidung.

Was passiert, wenn der Reiseveranstalter insolvent wird?

Wird ein Reiseveranstalter zahlungsunfähig, sind Pauschalreisende in Österreich durch die Pauschalreiseverordnung (PRV) grundsätzlich abgesichert: Reisende können die bereits geleisteten Zahlungen über die vom Veranstalter nachgewiesene Insolvenzabsicherung zurückfordern. Name, Kontaktdaten und Anschrift der Einrichtung, die den Insolvenzschutz bietet, finden Sie in Ihren Buchungsunterlagen.

Wichtig: Handeln Sie schnell und melden Sie Ihre Ansprüche umgehend.  

Was passiert, wenn ich die Reise einfach nicht antrete, ohne zu stornieren?

Wer ohne formelle Stornierung die Reise nicht antritt, verliert in der Regel den gesamten Reisepreis. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall nicht verpflichtet, Kosten zu erstatten, da keine ordnungsgemäße Stornierung erfolgt ist. In so einem Fall leistet auch eine Stornoversicherung nicht: Sie setzt voraus, dass die Stornierung rechtzeitig und formal korrekt gegenüber dem Veranstalter erklärt wurde. Stornieren Sie daher immer aktiv, auch wenn der Abreisetag schon sehr nah ist.

Was gilt, wenn mein Reiseziel kurz vor der Abreise unsicher wird?

Gibt das österreichische Außenministerium (BMEIA) eine offizielle Reisewarnung für Ihr Zielland heraus, haben Sie bei einer Pauschalreise das Recht auf kostenlose Stornierung gemäß § 10 PRG.

Voraussetzung ist, dass am Reiseziel Umstände vorliegen, die bei Reisebuchung nicht vorhersehbar oder bekannt waren und außerhalb Ihres Einflussbereichs liegen. Dazu zählen etwa Naturkatastrophen, Kriegshandlungen oder Epidemien.  

Bei Individualreisen, bei denen Flug und Hotel separat und direkt beim Anbieter gebucht wurden, gilt dieses kostenlose Rücktrittsrecht nicht. Stattdessen gelten die Stornobedingungen der AGB des jeweiligen Anbieters.  

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