Welche Stornogründe sind versichert und wer darf stornieren?

Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie in den Versicherungsbedingungen der Produktinformation, die wichtigsten sind:

  • unerwartete Erkrankung, unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder Familienangehöriger. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der im gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
  • bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge eines Elementarereignisses oder der Straftat eines Dritten.
  • unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber.
  • unerwartete Erkrankung oder unfallbedingte Körperverletzung von Hund, Katze oder Pferd (Haustiere) der versicherten Person, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist.
  • Nachbarschaftshilfe durch die versicherte Person im Katastrophenfall.

Wer darf stornieren?
Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung einer Person) können zusätzlich folgende versicherte mitreisende Personen stornieren:

  • Familienangehörige der betroffenen versicherten Person. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der im gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
  • pro versichertem Ereignis maximal sechs weitere Personen.