Wo und wann besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt weltweit, mit Ausnahme von Belarus, Iran, Nordkorea, Russland, Syrien, der Krim und den Regionen Donezk, Saporischschja, Cherson und Luhansk.

Versichert sind jeweils maximal die ersten 42 Tage jeder Reise (Privat- und Geschäftsreise). Bei Abschluss des Zusatzpaketes „Reisedauer“ gilt der Versicherungsschutz jeweils maximal für die ersten 84 Tage jeder Reise. Der Versicherungsschutz beginnt mit Verlassen des Ortes des Hauptwohnsitzes, eines Zweitwohnsitzes oder der regulären Arbeitsstätte und endet mit der Rückkehr an einen der genannten Orte oder mit vorherigem Ablauf der Versicherung. Fahrten zwischen den vorgenannten Orten fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Außendiensttätigkeiten gelten nicht als Reise und fallen daher nicht unter den Versicherungsschutz. Außendiensttätigkeit liegt vor, wenn der Dienstnehmer seine Tätigkeit/Arbeitszeit überwiegend außerhalb des Unternehmenssitzes erbringt. Insbesondere fallen darunter Tätigkeiten als Vertriebsmitarbeiter, Kundenbetreuer, technisches Servicepersonal, Bauarbeiter, Fahrer (von LKWs, Bussen oder in der Personenbeförderung), welche überwiegend außerhalb des Unternehmenssitzes ihre Tätigkeit (vor Ort) erledigen.