Service
Bei einer ambulanten Behandlung legen Sie üblicherweise die Kosten zunächst vor Ort aus. Nach Ihrer Rückkehr können Sie die Kosten bei der Europäischen einreichen und bekommen sie auf Ihr Konto überwiesen, dabei wird ein Selbstbehalt von 20% berücksichtigt.
Allerdings können Sie zuerst Ihre Sozialversicherung anschreiben, die ihren satzungsmäßigen Pflichtanteil übernimmt. Den dann noch offenen Restbetrag können Sie bei der Europäischen einreichen und erhalten dann Ihre Auslagen zur Gänze erstattet.
Nähere Informationen zur Schadenmeldung finden Sie hier.
Tragen Sie Ihre Polizzennummer ein, sie wird im Notfall zusammen mit Ihrer aktuellen Adresse via GPS-Ortung in die Einsatzzentrale übertragen
Die kürzeste Verbindung zur Notruf-Zentrale, funktioniert auch ohne Internetzugang
Reisedoc, die 24/7 Verbindung zum österreichischen Arzt für rasche medizinische Beratung auf Reisen
Einfache und schnelle Übermittlung eines Schadenfalles