About us
Travel agencies/Tour Operators
Reisebürosicherungsverordnung (RSV)
Die Vorschriften der RSV (BGBl. II 316/1999 i.d.F. BGBl. II Nr. 490/2001, BGBl. II Nr. 563/2003 und BGBL. II Nr. 402/2006) gelten für Veranstalter von Pauschalreisen mit Standort in Österreich und stellen für den Fall der Insolvenz des Veranstalters, das ist bei
Eröffnung eines Konkursverfahrens oder Ablehnung eines solchen mangels Vermögens,
sicher, dass den Reisenden
Eine von 0 bis 24 Uhr erreichbare Stelle im Inland, die über die erforderliche personelle, technische und infrastrukturelle Ausstattung zur Schadensabwicklung verfügt, an die sich die Reisenden zu wenden haben und die im Auftrag des Versicherers oder Garanten die Abwicklung der Ansprüche der Reisenden übernimmt und die gegebenenfalls die für die Rückreise der Reisenden im Fall der Insolvenz erforderlichen Veranlassungen im Auftrag des Versicherers oder Garanten zu treffen hat.
Die Europäische Reiseversicherung steht Ihren Partnern als Abwickler zur Verfügung und ist derzeit für ca. 500 Reiseveranstalter in dieser Funktion tätig.
Auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BmWFJ),ist ein Verzeichnis der Veranstalter (Veranstalterverzeichnis) eingerichtet.
Gewerbetreibende, die beabsichtigen, Pauschalreisen zu Veranstalten, haben sich vor Aufnahme der Veranstaltertätigkeit in das Veranstalterverzeichnis eintragen zu lassen. Hierzu, sowie nach der Eintragung in das Veranstalterverzeichnis bis spätestens 30. November jeden Kalenderjahres hat der Veranstalter folgende Meldungen an das BmWFJ zu erstatten und durch entsprechende Nachweise zu belegen:
Liegen die Voraussetzungen für die Eintragung in das Veranstalterverzeichnis vor, erhält der Veranstalter vom BmWFJ eine Eintragungsnummer zugewiesen und wird in das Veranstalterverzeichnis eingetragen.
Die Höhe der Absicherungssumme berechnet sich nach der Beförderungsart und der Höhe der entgegengenommenen Anzahlungen:
Linienverkehr/Bus/Bahn
Bei Veranstaltung von Pauschalreisen, die Beförderungen
mit Flugzeugen im Linienverkehr,
sind bei
€ 10.000: Bei Nachweis eines Pauschalreiseumsatzes im Vorjahr von bis zu € 110.000 (mittels
Umsatzaufstellung unter Angabe des Reisedatums, der Rechnungsnummer und –summe und der Passagier-Zahl sowie unter Beilage der Ausschreibungsunterlagen)
€ 20.000: Bei Nachweis eines Pauschalreiseumsatzes im Vorjahr von bis zu € 220.000 (mittels Umsatzaufstellung unter Angabe des Reisedatums, der Rechnungsnummer und –summe und der Passagier-Zahl sowie unter Beilage der Ausschreibungsunterlagen)
€ 30.000: Bei Nachweis eines Pauschalreiseumsatzes im Vorjahr von bis zu € 330.000 sofern der Umsatz vierteljährlich im Nachhinein durch eine von einem Steuerberater unterfertigte Erklärung über die Richtigkeit der Umsatzprognose bestätigt wird.
€ 72.600: In allen anderen Fällen
Bei Veranstaltung von Pauschalreisen, die Beförderungen
sind bei
Bei Chartereinzelflügen (sofern dem BmWFJ rechtzeitig ein Nachweis über die Zahlung des Charterfluges vor Durchführung des Fluges vorgelegt wird) und bei Zukauf von Charterplätzen von einem anderen Reiseveranstalter (max. 5% der im Wirtschaftsjahr abzuwickelnden Paxe) bestimmt sich die Absicherung nach den Bestimmungen für den Linienverkehr.
Anzahlung oder Restzahlung in Höhe von mehr als 20% des Reisepreises dürfen - ausgenommen als gesondert zu besichernder Frühbucherbonus (s.u.) - nur
• Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und
• nicht früher als zwei Wochen vor Reiseantritt übernommen werden.
Der Veranstalter hat in den von ihm verwendeten detaillierten Werbeunterlagen jedenfalls folgende Angaben deutlich sichtbar aufzunehmen:
Beim BmWFJ ist ein Beirat eingerichtet, dem die Kontrolle der Versicherungen, der Garantien und der Teilnahme an einer Versicherungsgemeinschaft obliegt. Die Mitglieder des Beirates werden vom BmWFJ jeweils für die Dauer von 2 Jahren bestellt.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte
Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien.
E-Mail: info@europaeische.at
Tragen Sie Ihre Polizzennummer ein, sie wird im Notfall zusammen mit Ihrer aktuellen Adresse via GPS-Ortung in die Einsatzzentrale übertragen
Die kürzeste Verbindung zur Notruf-Zentrale, funktioniert auch ohne Internetzugang
Reisedoc, die 24/7 Verbindung zum österreichischen Arzt für rasche medizinische Beratung auf Reisen
Einfache und schnelle Übermittlung eines Schadenfalles