Wer würde ohne Sonnenschutz zum Strandurlaub aufbrechen, ohne Gurt Auto fahren oder sein Kleinkind unbeaufsichtigt im Wasser spielen lassen? Sicherheit nimmt in unserem Denken einen wesentlichen Platz ein. Trotzdem buchen immer noch viele Reisende ihren Urlaub ohne ausreichende Versicherung. Aus Unwissen ...
Das Wichtigste zusammengefasst
- Sorgenfrei in den Urlaub fahren: Ohne eine ausreichende Reiseversicherung können Probleme kurz vor und während des Urlaubs schnell teuer werden.
- Vorsicht bei Kreditkarten mit inkludiertem Reiseschutz: Oft leisten sie nur einen eingeschränkten Basisschutz. Oder die Leistungen sind an strenge Bedingungen geknüpft. Achten Sie unbedingt auf das Kleingedruckte.
- Eingeschränkte Leistungen der e-card: Auch innerhalb der EU ist man bei Krankheit oder einem Unfall mit der e-card nicht immer vollständig geschützt. Die e-card wird nämlich nicht überall akzeptiert.
- Umfassender Schutz dank separater Reiseversicherung: Wählen Sie eine Reiseversicherung, die zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Dann sind Sie vollständig abgesichert.
Ein Problem kommt selten allein
Wochenlang hat Familie F. ihren Urlaub geplant, bis sie schließlich die Entscheidung für einen All Inclusive Club in der Türkei treffen. Ein Elternzimmer, ein Kinderzimmer für die beiden Kleinen, mit Verbindungstür, 14 Tage, inklusive Flug: Das alles für 5.847 EUR. Die Vorfreude auf den Familienurlaub ist groß und wächst ins Unermessliche – bis zum bösen Erwachen: Zwei Tage vor der Abreise windet sich die fünfjährige Carina mit schlimmen Bauchschmerzen. Der herbeigerufene Kinderarzt diagnostiziert eine akute Blinddarmentzündung. Das kleine Mädchen muss ins Krankenhaus und operiert werden. Es erholt sich glücklicherweise rasch von dem Eingriff, die Eltern vom Schrecken. Der Familienurlaub jedoch ist gelaufen. Die anfängliche Zuversicht von Papa Thomas auf Ersatz der Stornokosten weicht rasch einer bösen Erkenntnis: Eine Reiseversicherung hatte er selbstsicher abgelehnt – mit Hinweis auf seine Kreditkarte mit inkludierten Reiseschutz-Leistungen. Nun stellt sich allerdings heraus, dass er den Urlaub per Überweisung gezahlt hatte und den geforderten Nachweis über die Bezahlung per Kreditkarte nicht erbringen kann. Was für ein Ärger: Der Traum vom Urlaub ist geplatzt, die Familie ist enttäuscht und um knappe 6.000 EUR ärmer.
Deckt der Reiseschutz der Kreditkarte die Reise ab?
Die größten Risiken auf Reisen sind Krankheit und Unfall. Aber wer denkt schon gern ans Schlimmste, wenn es um die Vorbereitung der „schönsten Zeit des Jahres“ geht? Kreditkarten bieten alle möglichen Aspekte einer Versicherung an. Beachten Sie aber, dass Sie oft sehr viel Kleingedrucktes lesen müssen, bis Sie herausfinden, was genau abgedeckt ist. Manche Risiken sind grundsätzlich inkludiert, jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft – wie im Falle der Familie F.: Stornofälle oder Erkrankungen während der Reise sind oft nur dann versichert, wenn die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde oder in einem bestimmten Zeitraum vor dem Urlaub Umsätze damit getätigt wurden.
Oft bieten Kreditkarten mit inkludiertem Reiseschutz nur einen Basisschutz. Unter Umständen ist man damit also nicht vollständig abgesichert. Darum gilt: Unbedingt die Vertragsbedingungen kontrollieren! Es kann zum Beispiel sein, dass nur die Kosten für einen „medizinisch notwendigen Heimtransport“, also einen ärztlich angeordneten Heimtransport, übernommen werden. Nicht aber für einen „medizinisch vertretbaren Heimtransport“. Letzteres ist der Fall, wenn dem Transport in die Heimat medizinisch nichts widerspricht, und der oder die Versicherte ausdrücklich eine Behandlung in gewohnter Umgebung und in der Nähe der Angehörigen wünscht.
Auch die Dauer des Versicherungsschutzes kann bei einem Reiseschutz über die Kreditkarte kürzer ausfallen und nur für eine begrenzte Anzahl an Tagen gelten. Es ist also gut möglich, dass der Schutz nicht den gesamten Aufenthalt abdeckt. Das Reiseziel spielt ebenfalls eine Rolle: Reiseversicherungs-Leistungen über Kreditkarten gelten beispielsweise oft nur innerhalb der EU. Worauf Sie bei Kreditkarten mit Reiseversicherungen genau achten müssen, lesen Sie in unserem Ratgeber.
Glück im Unglück?
Streng genommen hatte Familie F. doch noch Glück im Unglück: Wäre die kleine Carina erst im Urlaub erkrankt, hätte das ohne entsprechende Reiseversicherung noch einen deutlich größeren finanziellen Schaden bedeutet. Denn eine Auslandskrankenversicherung ist nicht in allen Kreditkartenversicherungen automatisch inkludiert. Ist sie inbegriffen, gilt es noch zu klären, ob nur der oder die Karteninhaber_in oder auch die mitreisende Familie versichert ist. Allein ein Tag im Krankenhaus kostet schnell 1.000 EUR oder mehr. Für eine Operation können bis zu 100.000 EUR anfallen. Hätte sich der Zustand des Mädchens verschlechtert, wäre unter Umständen auch ein Heimtransport mit einem Ambulanzjet erforderlich gewesen. Da wird es dann mit Kosten von bis zu 150.000 EUR richtig teuer.
In unserem konkreten Fall konnte die Familie ihren Urlaub gar nicht erst antreten und hat einen vergleichsweisen kleinen finanziellen Schaden erlitten. Mit einer passenden separaten Reiseversicherung hätte die Familie das Geld im Falle einer Stornierung erstattet bekommen und einen neuen Urlaub buchen können. Ohne diesen Reiseschutz muss die Familie diese Kosten selbst tragen.
Die überschätzte e-card im Urlaub
Von vielen Reisenden überschätzt wird die Funktion der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), wenn also die e-card im Ausland genutzt wird. Anders als oft angenommen, ist man damit auf Reisen innerhalb der EU nicht ausreichend geschützt: In vielen touristisch gut erschlossenen Regionen sind Ambulanzen oft in privater Hand. Das bedeutet, dass die Europäische Krankenversicherungskarte, die sich auf der Rückseite Ihrer e-card befindet, dort nicht akzeptiert wird. Achten Sie also darauf, dass Sie im Ausland in einer Arztpraxis bzw. in einem Krankenhaus behandelt werden, das dem öffentlichen Gesundheitssystem angehört. Andernfalls gelten Sie als Privatpatient_in und Ihre Krankenkasse übernimmt die anfallenden Kosten nicht. Auf Kreuzfahrtschiffen wird beispielsweise immer privat abgerechnet.
Und: Nicht jedes Land innerhalb Europas ist über die Europäische Krankenversicherungskarte abgedeckt. Sie gilt beispielsweise nicht in Andorra, auf den britischen Kanalinseln, auf den Färöer-Inseln, auf der Isle of Man, in Monaco, in San Marino, auf Spitzbergen (Svalbard) und im Vatikanstaat.
Achten Sie vor der Reise außerdem unbedingt darauf, dass alle Datenfelder auf der Rückseite Ihrer e-card korrekt ausgefüllt sind. Sind Felder nicht oder fehlerhaft ausgefüllt, ist die e-card kein Anspruchsnachweis! In diesem Fall müssen Sie kurz vor Reiseantritt bei Ihrer Krankenversicherung zusätzlich die „Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die EHIC“ (PEB), auch “Urlaubskrankenschein” genannt, beantragen.
Da Carina F. mit ihrer Familie in die Türkei gereist wäre, hätte ihr die e-card nichts gebracht. Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Tunesien und in die Türkei brauchen Sie den oben genannten „Urlaubskrankenschein“, den Sie vor Reiseantritt bei Ihrer Krankenkasse beantragen müssen. Er ist vom Leistungsumfang jedoch begrenzt und deckt lange nicht alle Kosten ab. Außerdem ist die tatsächliche Nutzung in Krankheitsfall recht kompliziert.
Ein weiterer Nachteil: Selbst in der EU hätte die Familie die Behandlungskosten vor Ort selbst auslegen und danach von ihrer Krankenkasse rückerstatten lassen müssen. Durch die e-card gedeckt wäre allerdings nur der Tarif einer österreichischen Kassenbehandlung. In diesem Fall sollten Sie sich immer eine nachvollziehbare und detaillierte Rechnung vom Krankenhaus ausstellen lassen. So können Sie die Kostenerstattung nachträglich bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Heben Sie außerdem Zahlungsbelege für verschriebene Arzneimittel gut auf. Übrigens: Ein Heimtransport im Ambulanzjet wäre durch die e-card nicht gedeckt.
Dazu erklärt Dieter Holzweber, Pressesprecher des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger: „Ärzte wissen, dass man an kranken Touristen besonders gut verdient. Ich darf als Urlauber nicht erwarten, dass das Privathonorar im Ausland der Tarifposition eines österreichischen Kassenarztes entspricht.“ Welche Leistungen die E-Card im Urlaub genau abdeckt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Ihre Reiseversicherung für alle Fälle
Im Vergleich zu einem schwer kranken Kleinkind im Urlaub ist der Kostenersatz von nichtgenutzten Hotelnächten oder verpassten Flügen erst einmal nebensächlich. Doch vielen Reisenden ist nicht bewusst, dass solche Ereignisse finanzielle Schäden von mehreren tausend Euro verursachen können. Auch andere Zwischenfälle können ohne Versicherungsschutz teuer werden: Storno- und Gepäckschäden, eine Suche oder Bergung nach einem Unfall bis hin zur ambulanten und stationären Behandlung im Ausland sind nur ein paar Beispiele, die schwere finanzielle Folgen haben können. Wer sich vorab um eine umfangreiche Reiseversicherung kümmert, schützt sich vor diesem Risiko. Und sorgt mit einer einzigen Versicherungspolizze für umfangreichen Schutz durch eine 24-Stunden-Notrufzentrale, die weltweit Hilfe leistet.
Eine separate Reiseversicherung bietet im Vergleich zu Kreditkarten mit inkludierter Reiseversicherung einen umfassenden Schutz, der auf die Bedürfnisse der Reisenden zugeschnitten ist. Der KomplettSchutz der Europäischen Reiserversicherung berücksichtigt alle großen und kleinen Katastrophen, mit denen man vor und während einer Urlaubsreise am liebsten niemals konfrontiert werden möchte. Die Versicherung bietet umfassenden Schutz bei Reisestorno und -abbruch, deckt Mehrkosten bei Verspätungen für Unterkunft und Verpflegung und kommt für Kosten auf, wenn das Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt wird. Im Falle von Unfällen, Berg- oder Seenot sorgt sie für die Organisation und Kostenübernahme von Bergung, Behandlung und Heimtransport. Auch eine Reiseprivathaftpflicht, die Schäden an Personen oder Sachwerten absichert, ist enthalten. Außerdem bieten wir Unterstützung bei Haft- oder Haftandrohungen. Ein 24-Stunden-Notruf stellt weltweit Soforthilfe bereit.
Denn Reisen ohne Versicherung ist wie Strandurlaub ohne Sonnenschutz: Ein unnötiges Risiko, das man besser nicht eingeht.

