Reisegepäck – Beschädigung oder Abhandenkommen

  • Lassen Sie sich den Schadenfall schriftlich bestätigen – z. B. bei Diebstahl, Raub oder Einbruch von der Polizei vom Schadenort; bei Beschädigung während des Transportes vom Transportunternehmen (z. B. Fluglinie).
  • Bewahren Sie bei Schäden während des Fluges die Flugtickets inklusive Gepäckaufkleber (Baggage Tag) auf.