Welche Stornogründe sind versichert und wer darf stornieren?

Die wichtigsten versicherten Stornogründe sind:

  • unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder Familienangehöriger. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der im gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
  • unerwartetes Akutwerden einer bestehenden Erkrankung der versicherten Person oder Familienangehöriger;
  • Nichtaufsteigen der versicherten Person in die nächste Schulstufe, wenn es sich um eine Klassenreise handelt;
  • notwendige Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule/Universität durch die versicherte Person, sofern die Wiederholungsprüfung unerwartet in der Reisezeit oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfindet und die Reise vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde;
  • unerwarteter Schulwechsel oder Schulabbruch der versicherten Person vor dem Reisetermin der gebuchten Reise.

Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie in der Produktinformation.

Wer darf stornieren?
Der Versicherungsfall gilt für die betroffene versicherte Person.