Wer kann den Schaden geltend machen, der Gast oder der Gastgeber?

Die Entschädigungssumme wird bei Reisestorno/Reiseabbruch an den Gast (wenn der Gast die Stornorechnung bereits beglichen hat) oder an den Gastgeber bzw. bei Suche und Bergung direkt an das Bergeunternehmen ausbezahlt.