Online Schadenmeldung


Schaden melden

Online-Schadenmeldung

Es ist etwas passiert und Sie wollen einen Schaden melden? Bitte wählen Sie zuerst, in welchem Bereich der Schaden passiert ist.

Sie können Ihre Reise nicht antreten?

Wenn Sie die Reise nicht antreten können, bitten wir Sie, die Buchung ehestmöglich zu stornieren. Anschließend melden Sie den Fall bitte über unsere

Medizinische Gründe
Wenn Sie Ihre Reise aus gesundheitlichen Gründen stornieren müssen, können Sie den ärztlichen Fragebogen (pdf, 74mb) bereits vorab herunterladen und zu Ihrem nächsten Arzttermin mitnehmen. Dies sorgt für eine reibungslose und effiziente Bearbeitung des Schadenfalls.

Unsicher, ob die Reise angetreten werden kann?
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie bis zum Reiseantritt wieder vollständig gesund sind, empfehlen wir unser „StornoCheck“-Service. Über den StornoCheck wird individuell geprüft, ob eine Stornierung aktuell empfohlen wird oder ob noch abgewartet werden kann.

Sie müssen Ihre Reise vorzeitig beenden?

Wenn Sie die Reise vorzeitig beenden müssen, melden Sie den Fall bitte über unsere Online‑Schadenmeldung.

Unterstützung bei der Organisation der Rückreise
Wenn Sie Hilfe bei der Organisation der Rückreise benötigen, melden Sie sich bitte ehestmöglich bei unserer 24‑Stunden Notrufnummer +43 1 50 444 00. Unser Team unterstützt Sie rund um die Uhr.

Wir ersetzen die Kosten einer ambulanten Behandlung abzüglich des Anteils, den die Sozialversicherung übernimmt. Reichen Sie Ihre Arzt‑ und/oder Krankenhausrechnungen zuerst bei Ihrer zuständigen Sozialversicherung ein. Damit wir Ihnen die Kosten erstatten, melden Sie den Schadenfall über unsere Online‑Schadenmeldung.

Das Abrechnungsschreiben der Sozialversicherung kann nach Abschluss der Bearbeitung bequem über den persönlichen Upload‑Link nachgereicht werden.

Verzicht auf Einreichung bei der Sozialversicherung
Wenn Sie auf die Einreichung bei der Sozialversicherung verzichten möchten, kann dies direkt während der Online-Schadenmeldung angegeben werden.
 

Damit wir Ihnen die Kosten schnell erstatten, melden Sie uns den Schaden bitte online.

Beschädigung oder Abhandenkommen
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie sich den Schadenfall schriftlich bestätigen lassen. Diese Bestätigungen sind für die weitere Bearbeitung des Schadenfalls notwendig.

  • Diebstahl, Raub oder Einbruch: Es wird eine schriftliche Bestätigung der Polizei (am Schadenort) benötigt.
  • Beschädigungen während eines Transports (z. B. durch eine Fluglinie): Der Schaden muss direkt vom jeweiligen Transportunternehmen bestätigt werden. Bei Schäden während eines Fluges bewahren Sie bitte das Flugtickets (Boarding Pass) und Gepäckaufkleber (Baggage Tags) unbedingt auf.

Gepäcksverspätung am Reiseziel
Die Verspätung muss direkt vom jeweiligen Transportunternehmen bestätigt werden. Bitte bewahren Sie die Rechnungen der Ersatzkäufe sowie das Flugtickets (Boarding Pass) und Gepäckaufkleber (Baggage Tags) sorgfältig auf.

Diebstahl von Zahlungsmitteln
Wenn Sie - z. B. nach einem Diebstahl - einen Bargeldvorschuss benötigen, können Sie sich jederzeit an unsere 24‑Stunden Notrufnummer +43 1 50 444 00 wenden. 

Diebstahl von Dokumenten
Wenn Sie Hilfe bei der Organisation von Ersatzdokumenten benötigen, können Sie sich jederzeit an unsere 24‑Stunden Notrufnummer +43 1 50 444 00 wenden."

Bitte fordern Sie beim jeweiligen Transportunternehmen eine schriftliche Bestätigung über die Ursache des Fahrt‑ oder Flugversäumnisses bzw. der Verspätung an.

Belege aufbewahren
Alle Rechnungen für entstandene Zusatzkosten sind sorgfältig aufzubewahren, zum Beispiel für alternative Fahrten, Übernachtungen oder Verpflegung.
 

Hatten Sie einen Unfall, sind in Berg- oder Seenot geraten?

Wichtige Unterlagen nach einer Bergung für die Bearbeitung Ihres Schadenfalls
-   den Einsatzbericht der Bergung, ausgestellt vom Unternehmen, das die Bergung durchgeführt hat
-   alle Rechnungen über die entstandenen Kosten
-   das Einsatzprotokoll
 

Sie haben im Hotelzimmer versehentlich eine Vase oder Lampe beschädigt?

Ein Beispiel von vielen, bitte geben Sie gegenüber der geschädigten Partei keinerlei Schuldanerkenntnis ab – weder schriftlich noch mündlich und auch nicht in Form von Zahlungen. Melden Sie uns den Schadenfall über unsere Online‑Schadenmeldung

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Sie haben einen Schadenfall? Das müssen Sie jetzt tun.

Bitte melden Sie den Schadenfall ehestmöglich per Online-Schadenmeldung. Ihre Daten und Unterlagen werden auf einem sicheren und datenschutzkonformen Weg an uns übermittelt. Nach Eingabe der Daten erhalten Sie:

  • sofort Ihre Schadennummer
  • klare Informationen zum weiteren Ablauf
  • eine individuell zusammengestellte Liste der benötigten Unterlagen

Wichtig
Die Auflistung der benötigten Unterlagen wird automatisch und individuell auf Ihren gemeldeten Schadenfall abgestimmt. Sie basiert auf den Angaben, die Sie während der Online-Schadenmeldung machen.

Unterlagen einfach hochladen
Sie können die angeforderten Unterlagen direkt im Zuge der Meldung hochladen oder später bequem über einen persönlichen Upload-Link nachreichen.

Häufige Fragen

Unsere OnlineSchadenmeldung ist der schnellste und einfachste Weg für die Bearbeitung Ihres Schadenfalles. Schadenfälle melden Sie bitte ehestmöglich per OnlineSchadenmeldung auf www.europaeische.at/schaden-melden 

Wir bieten Ihnen gerne eine telefonische Beratung zur Schadeneinreichung an, jedoch hat die Schadenmeldung danach bitte schriftlich zu erfolgen.     

Damit wir im Falle einer positiven Deckung die Entschädigung schnell und unkompliziert überweisen können bitten wir Sie um Bekanntgabe Ihre Bankverbindung. Ihre Daten werden selbstverständlich sicher und verschlüsselt übermittelt und nicht an Dritte weitergegeben. Wir behandeln Ihre Angaben streng vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Wir ersuchen Sie, in Ihrem und auch unserem Interesse, den Schadensfall ehestmöglich zu melden, aber prinzipiell haben Sie 3 Jahre ab Vorfallsdatum Zeit, den Schadensfall zu melden bzw. ergänzende Unterlagen zu übermitteln.

Im gedeckten Stornofall übernehmen wir grundsätzlich die Stornokosten - jene Kosten, die zum Zeitpunkt der Feststellung der Reiseunfähigkeit anfallen. Sollten durch ein Zuwarten höhere Stornokosten entstehen, wird die Differenz nicht übernommen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne unseren Service „StornoCheck“.

Jeder Schadenfall muss nachgewiesen werden - z. B. bei Erkrankung im Stornofall durch ein ärztliches Attest, bei Diebstahl einen Polizeibericht, bei Arztkosten am Urlaubort eine entsprechende Rechnung. Unter dem Menüpunkt Service Was tun im Schadensfall? finden Sie alle Informationen. 

Das Mitstornieren von weiteren versicherten Personen hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Unser Vertrags-Management steht Ihnen für Fragen dazu gerne telefonisch unter +43 1 317 25 00  zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Buchungsstelle z. B. Reisebüro, Hotel.

Bei einem Arztbesuch im Ausland übernehmen Sie die Kosten bitte vorab selber. Bei einer stationären Aufnahme ins Krankenhaus wenden Sie sich bitte an unseren 24 STUNDEN NOTRUF: +43 1 50 444 00.

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Reisedoc und Notfall App

  • Tragen Sie Ihre Polizzennummer ein, sie wird im Notfall zusammen mit Ihrer aktuellen Adresse via GPS-Ortung in die Einsatzzentrale übertragen
  • Die kürzeste Verbindung zur Notruf-Zentrale, funktioniert auch ohne Internetzugang
  • Reisedoc, die 24/7 Verbindung zum österreichischen Arzt für rasche medizinische Beratung auf Reisen
  • Einfache und schnelle Übermittlung eines Schadenfalles

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