Reisestorno

Wenn Sie die Reise nicht antreten können, stornieren Sie bitte ehestmöglich bei der Buchungsstelle (z.B. Reisebüro) und verständigen Sie gleichzeitig das Schaden-Management der Europäischen Reiseversicherung per Online-Schadenmeldung, Post oder E-Mail. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie bis zum Reiseantritt wieder gesund sind, nutzen Sie unser Service „StornoCheck“.


Für die Prüfung des Schadens senden Sie bitte die folgenden Unterlagen:

  • Versicherungsnachweis, oder für Kreditkarteninhaber: Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadeneintritt = Kopie einer Monatsabrechnung
  • Für Kreditkarteninhaber: Nachweis über die (An-)Bezahlung der Reise mit der Kreditkarte (Kopie Monatsabrechnung - alle für den Schadenfall nicht relevanten Umsätze können Sie gerne schwärzen) 
  • Für Kreditkarteninhaber: Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Karteninhaber und mitstornierenden Personen
  • Online-Schadensmeldung oder vollständig ausgefülltes Schadenformular Storno; wenn Sie nur einen Hotelaufenthalt stornieren, verwenden Sie bitte das Schadenformular für Hotelbuchungen
  • Belege für den Beweis des Versicherungsfalles (z.B. ärztliche Atteste, Krankenhausberichte, Auszüge aus der Krankenkartei, Sterbeurkunde) 
  • bei Unfall mit Fremdverschulden: polizeilicher Unfallbericht (Name/Adresse Unfallgegner)
  • bei Schwangerschaft: Mutter-Kind-Pass in Kopie
  • Buchungsbestätigung
  • Stornorechnung (bei Flugbuchungen zusätzlich Refundbelege der Fluglinie)
  • nicht genutzte Eintrittskarten, Fahrscheine, etc. im Original (Onlinetickets: Übermittlung per E-Mail ausreichend)
     

Es kann vorkommen, dass bei dem von Ihnen gemeldeten Schadenfall noch weitere Unterlagen/Originale für die Bearbeitung notwendig werden.

 Alternativ können Sie uns Ihren Schaden auch per E-Mail oder Post mittels entsprechendem Formular melden.

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Reiseabbruch

Wenn Sie Hilfe bei der Organisation Ihrer Rückreise benötigen, melden Sie sich bitte ehestmöglich unter unserer Notrufnummer.

Notruf 24 Stunden täglich: +43 1 50 444 00

Für die Prüfung des Schadens senden Sie bitte die folgenden Unterlagen:

  • Versicherungsnachweis, oder für Kreditkarteninhaber: Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadeneintritt = Kopie einer Monatsabrechnung
  • Online-Schadenmeldung oder vollständig ausgefülltes Schadenformular Storno; wenn Sie nur einen Hotelaufenthalt abbrechen, verwenden Sie bitte das Schadenformular für Hotelbuchungen
  • Buchungsbestätigung
  • Belege über die zusätzlichen Rückreisekosten (z.B. Flugumbuchung) bzw.
  • Abreisebestätigung (z.B. durch das Hotel)
  • Belege über den Versicherungsfall (z.B. detailliertes ärztliches Attest/Unfallbericht inklusive Diagnose des Arztes vor Ort, Sterbeurkunde)

Es kann vorkommen, dass bei dem von Ihnen gemeldeten Schadenfall noch weitere Unterlagen/Originale für die Bearbeitung notwendig werden. 

 Alternativ können Sie uns Ihren Schaden auch per E-Mail oder Post mittels entsprechendem Formular melden.

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Reisegepäck - Beschädigung oder Abhandenkommen

Lassen Sie sich den Schadenfall schriftlich bestätigen – z. B. bei Diebstahl, Raub oder Einbruch von der Polizei vom Schadenort; bei Beschädigung während des Transportes vom Transportunternehmen (z.B. Fluglinie). Bewahren Sie bei Schäden während des Fluges die Flugtickets inklusive Gepäckaufkleber (Baggage Tag) auf.

Für die Prüfung des Schadens senden Sie bitte die folgenden Unterlagen:

  • Versicherungsnachweis, oder für Kreditkarteninhaber: Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadeneintritt = Kopie einer Monatsabrechnung
  • Online-Schadenmeldung oder vollständig ausgefülltes Schadenformular Gepäck
  • Reiseunterlagen (z. B. Buchungsbestätigung, Flugtickets), die die Reisedauer (Hin- und Rückreise) belegen
  • Rechnungen der Gegenstände
  • bei Diebstahl: z. B. Polizeiprotokoll vom Schadenort
  • bei Beschädigung: Foto(s) der Beschädigung oder Kostenvoranschlag für die  vorzunehmende Reparatur bzw. falls eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich ist,  eine diesbezügliche Bestätigung
  • bei Beschädigung/Verlust während Flugreisen*:
    – Flugticket (Boarding Pass) inklusive Gepäckaufkleber (Baggage Tag)
    – Bestätigung der Schadenmeldung von der Fluggesellschaft
    – bei Verlust  zusätzlich die Bestätigung der Fluggesellschaft über die ergebnislosen Ermittlungen (diese Bestätigung erhalten Sie ca. 4 Wochen nach Meldung bei der Fluggesellschaft)

* die Angaben zu Flugreisen gelten sinngemäß auch für Schiffs-, Bus- und Bahnreisen.

Es kann vorkommen, dass bei dem von Ihnen gemeldeten Schadenfall noch weitere Unterlagen/Originale für die Bearbeitung notwendig werden

Alternativ können Sie uns Ihren Schaden auch per E-Mail oder Post mittels entsprechendem Formular melden.

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Gepäcksverspätung am Reiseziel

Lassen Sie sich die Verspätung vom Transportunternehmen (z.B. Fluglinie) bestätigen und bewahren Sie die Rechnungen für Ihre Ersatzkäufe auf.

Für die Prüfung des Schadens senden Sie bitte die folgenden Unterlagen:

  • Versicherungsnachweis, oder für Kreditkarteninhaber: Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadeneintritt = Kopie einer Monatsabrechnung
  • Online-Schadenmeldung oder vollständig ausgefülltes Schadenformular Gepäck
  • Reiseunterlagen (z. B. Buchungsbestätigung, Flugtickets), die die Reisedauer (Hin- und Rückreise) belegen
  • Flugticket (Boarding Pass) inklusive Gepäckaufkleber (Baggage Tag)*
  • Bestätigung der Schadenmeldung der Fluggesellschaft*
  • Rechnungen der Ersatzkäufe

* die Angaben zu Flugreisen gelten sinngemäß auch für Schiff-, Bus- und Bahnreisen.

Es kann vorkommen, dass bei dem von Ihnen gemeldeten Schadenfall noch weitere Unterlagen/Originale für die Bearbeitung) notwendig werden.

Alternativ können Sie uns Ihren Schaden auch per E-Mail oder Post mittels entsprechendem Formular melden.

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Diebstahl von Zahlungsmitteln

Wenn Sie einen Bargeldvorschuss z. B. nach erfolgtem Diebstahl benötigen, können Sie sich gerne unter unserer Notrufnummer melden.

Notruf 24 Stunden täglich: +43 1 50 444 00

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Diebstahl von Dokumenten

Wenn Sie Hilfe bei der Organisation von Ersatzdokumenten benötigen, können Sie sich gerne unter unserer Notrufnummer melden.

Notruf 24 Stunden täglich: +43 1 50 444 00

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Fahrt-/Flugversäumnis, Flugverspätung und verspätete Heimreise

Lassen Sie sich die Ursache des Fahrt-/Flugversäumnisses bzw. die Verspätung bestätigen. Bewahren Sie die Rechnungen der entstehenden Kosten für Fahrt bzw. Übernachtung und Verpflegung auf.

Für die Prüfung des Schadens senden Sie bitte die folgenden Unterlagen:

  • Versicherungsnachweis, oder für Kreditkarteninhaber: Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadeneintritt = Kopie einer Monatsabrechnung
  • Reiseunterlagen (z. B. Buchungsbestätigung, Flugtickets), die die Reisedauer (Hin- und Rückreise) belegen
  • Belege über entstandene Kosten (z.B. Übernachtung)
  • Nachweis der Ursache bzw. der Verspätung

Es kann vorkommen, dass bei dem von Ihnen gemeldeten Schadenfall noch weitere Unterlagen/Originale für die Bearbeitung notwendig werden.

Verspäteter Antritt des Aufenthaltes und unfreiwillige Urlaubsverlängerung

Lassen Sie sich die Ursache bestätigen – z. B. von der Bahn aufgrund einer Streckensperre. Bewahren Sie die Rechnungen der entstehenden Kosten für Übernachtung und Verpflegung auf.

Für die Prüfung des Schadens senden Sie bitte die folgenden Unterlagen:

  • Versicherungsnachweis
  • Buchungsbestätigung
  • Belege über die Übernachtung und Verpflegung
  • Nachweis der Ursache des verspäteten Antrittes bzw. der unfreiwilligen Urlaubsverlängerung

 Wir bitten um Übermittlung der Unterlagen per E-Mail oder Post. Es kann vorkommen, dass bei dem von Ihnen gemeldeten Schadenfall noch weitere Unterlagen/Originale für die Bearbeitung notwendig werden.

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Suche und Bergung

Lassen Sie sich den Einsatzbericht der Bergung von dem Unternehmen übermitteln, das die Bergung durchgeführt hat.
Bewahren Sie die Rechnungen der entstehenden Kosten sowie das Einsatzprotokoll auf.

Für die Prüfung des Schadens senden Sie bitte die folgenden Unterlagen:

  • Versicherungsnachweis, oder für Kreditkarteninhaber: Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadeneintritt = Kopie einer Monatsabrechnung
  • Online-Schadensmeldung oder vollständig ausgefülltes Schadensformular Medizinische Leistungen (pdf)
  • Reiseunterlagen (z. B. Buchungsbestätigung, Flugtickets), die die Reisedauer (Hin- und Rückreise) belegen
  • Bergungskostenrechnung
  • Einsatzprotokoll des Bergungsunternehmens

Es kann vorkommen, dass bei dem von Ihnen gemeldeten Schadenfall noch weitere Unterlagen/Originale für die Bearbeitung notwendig werden. 

 Alternativ können Sie uns Ihren Schaden auch per E-Mail oder Post mittels entsprechendem Formular melden.

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Ambulante Behandlung

Wir ersetzen Ihnen die Kosten abzüglich des Sozialversicherungsanteiles. Reichen Sie daher bitte Arzt- und/oder Krankenhausrechnungen ehestmöglich bei Ihrer Sozialversicherung ein. Nach der dortigen Bearbeitung verständigen Sie das Schaden-Management der Europäischen Reiseversicherung.

Für die Prüfung des Schadens senden Sie bitte die folgenden Unterlagen:

  • Versicherungsnachweis, oder für Kreditkarteninhaber: Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadeneintritt = Kopie einer Monatsabrechnung
  • Online-Schadenmeldung oder vollständig ausgefülltes Schadenformular Medizinische Leistungen
  • Reiseunterlagen (z. B. Buchungsbestätigung, Flugtickets), die die Reisedauer (Hin- und Rückreise) belegen
  • Behandlungskosten-/Medikamentenrechnung und Abrechnungsschreiben der Sozialversicherung (ohne Abrechnungsschreiben erfolgt der Kostenersatz abzüglich Selbstbehalt)/einer Privatversicherung

Es kann vorkommen, dass bei dem von Ihnen gemeldeten Schadenfall noch weitere Unterlagen/Originale für die Bearbeitung notwendig werden. 

 Alternativ können Sie uns Ihren Schaden auch per E-Mail oder Post mittels entsprechendem Formular melden.

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Medizinischer Notfall bzw. stationäre Behandlung

Melden Sie sich bitte ehestmöglich unter unserer Notrufnummer. Wir beraten Sie gerne und organisieren im Notfall die Abwicklung mit dem Krankenhaus und auch Ihren Heimtransport.

Notruf 24 Stunden täglich: +43 1 50 444 00

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Reiseprivathaftpflicht

Geben Sie gegenüber dem Geschädigten keinerlei Schuldanerkenntnis in Form von schriftlichen oder mündlichen Zusagen bzw. Zahlungen ab und verständigen Sie ehestmöglich das Schaden-Management der Europäischen Reiseversicherung.

Für die Prüfung des Schadens senden Sie bitte die folgenden Unterlagen:

  • Versicherungsnachweis, oder für Kreditkarteninhaber: Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadeneintritt = Kopie einer Monatsabrechnung
  • Reiseunterlagen (z. B. Buchungsbestätigung, Flugtickets), die die Reisedauer (Hin- und Rückreise) belegen
  • detaillierte Sachverhaltsdarstellung
  • Anspruchsschreiben des Geschädigten
  • Rechnungen, Kostenvoranschläge, usw.

Wir bitten um Übermittlung der Unterlagen per E-Mail oder Post. Es kann vorkommen, dass bei dem von Ihnen gemeldeten Schadenfall noch weitere Unterlagen/Originale für die Bearbeitung notwendig werden. 

Reiseassistance

Melden Sie sich bitte ehestmöglich unter unserer Notrufnummer für die Leistungen "Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland", Reiserückruf", usw..

Notruf 24 Stunden täglich: +43 1 50 444 00

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Einfache und schnelle Übermittlung eines Schadenfalles