Service
Wenn Sie die Reise nicht antreten können, stornieren Sie bitte unverzüglich bei der Buchungsstelle (z.B. Reisebüro) und verständigen Sie gleichzeitig das Service Center der Europäischen (per Fax, Post, E-Mail oder Online-Schadensmeldung). Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie bis zum Reiseantritt wieder gesund sind, nützen Sie den „StornoCheck“.
Für die Schadensbearbeitung schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:
Für Kreditkarteninhaber gilt der Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadenseintritt (= Kopie der Monatsabrechnung) als Versicherungsnachweis.
Jeder Schadenfall ist individuell, somit können im Bedarfsfall zusätzliche Unterlagen angefordert werden.
Alternativ können Sie uns Ihren Schaden auch per E-Mail, Fax oder Post mittels entsprechendem Formular melden.
Bei Erkrankung/Unfall lassen Sie sich bitte am Urlaubsort ein detailliertes ärztliches Attest/Unfallbericht ausstellen.
Wenn Sie Hilfe bei der Organisation Ihrer Rückreise benötigen, melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer.
Notruf 24 Stunden täglich: +43 1 50 444 00
Für die Schadensbearbeitung schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:
Für Kreditkarteninhaber gilt der Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadenseintritt (= Kopie der Monatsabrechnung) als Versicherungsnachweis.
Jeder Schadenfall ist individuell, somit können im Bedarfsfall zusätzliche Unterlagen angefordert werden
Alternativ können Sie uns Ihren Schaden auch per E-Mail, Fax oder Post mittels entsprechendem Formular melden.
Lassen Sie sich den Schadensfall unbedingt an Ort und Stelle schriftlich bestätigen – z.B. bei Diebstahl von der Polizei; bei Beschädigung während des Transportes vom Transportunternehmen (z.B. Fluglinie). Bewahren Sie bei Schäden während des Fluges die Flugtickets inklusive Gepäckaufkleber (Bag Identification Tag) auf.
Für die Schadensbearbeitung schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:
* die Angaben zu Flugreisen gelten sinngemäß auch für Schiffs-, Bus- und Bahnreisen.
Für Kreditkarteninhaber gilt der Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadenseintritt (= Kopie der Monatsabrechnung) als Versicherungsnachweis.
Jeder Schadenfall ist individuell, somit können im Bedarfsfall zusätzliche Unterlagen angefordert werden.
Alternativ können Sie uns Ihren Schaden auch per E-Mail, Fax oder Post mittels entsprechendem Formular melden.
Lassen Sie sich die Verspätung unbedingt vom Transportunternehmen (z.B. Fluglinie) bestätigen und bewahren Sie die Rechnungen für die Ersatzkäufe auf.
Für die Schadensbearbeitung schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:
* die Angaben zu Flugreisen gelten sinngemäß auch für Schiff-, Bus- und Bahnreisen.
Für Kreditkarteninhaber gilt der Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadenseintritt (= Kopie der Monatsabrechnung) als Versicherungsnachweis.
Jeder Schadenfall ist individuell, somit können im Bedarfsfall zusätzliche Unterlagen angefordert werden.
Alternativ können Sie uns Ihren Schaden auch per E-Mail, Fax oder Post mittels entsprechendem Formular melden.
Wenn Sie einen Vorschuss benötigen, melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer.
Notruf 24 Stunden täglich: +43 1 50 444 00
Wenn Sie Hilfe bei der Organisation von Ersatzdokumenten benötigen, melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer.
Notruf 24 Stunden täglich: +43 1 50 444 00
Lassen Sie sich die Ursache des Fahrt-/Flugversäumnisses bzw. die Verspätung bestätigen. Bewahren Sie die Rechnungen der entstehenden Kosten für Fahrt bzw. Übernachtung und Verpflegung auf.
Für die Schadensbearbeitung schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:
Für Kreditkarteninhaber gilt der Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadenseintritt (= Kopie der Monatsabrechnung) als Versicherungsnachweis.
Jeder Schadenfall ist individuell, somit können im Bedarfsfall zusätzliche Unterlagen angefordert werden.
Lassen Sie sich die Ursache bestätigen – z.B. eine Straßensperre von der zuständigen Behörde. Bewahren Sie die Rechnungen der entstehenden Kosten für Übernachtung und Verpflegung auf.
Für die Schadensbearbeitung schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:
Jeder Schadenfall ist individuell, somit können im Bedarfsfall zusätzliche Unterlagen angefordert werden.
Lassen Sie sich den Einsatzbericht der Bergung von dem Unternehmen übermitteln, dass die Bergung durchgeführt hat.
Bewahren Sie die Rechnungen der entstehenden Kosten sowie das Einsatzprotokoll auf.
Für die Schadensbearbeitung schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:
Für Kreditkarteninhaber gilt der Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadenseintritt (= Kopie der Monatsabrechnung) als Versicherungsnachweis.
Jeder Schadenfall ist individuell, somit können im Bedarfsfall zusätzliche Unterlagen angefordert werden.
Alternativ können Sie uns Ihren Schaden auch per E-Mail, Fax oder Post mittels entsprechendem Formular melden.
Wir ersetzen Ihnen die Kosten abzüglich des Sozialversicherungsanteiles. Reichen Sie daher bitte Arzt- und Krankenhausrechnungen so rasch wie möglich bei der Sozialversicherung ein. Nach der dortigen Bearbeitung leiten Sie die Unterlagen an die EUROPÄISCHE weiter.
Für die Schadensbearbeitung schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:
Für Kreditkarteninhaber gilt der Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadenseintritt (= Kopie der Monatsabrechnung) als Versicherungsnachweis.
Jeder Schadenfall ist individuell, somit können im Bedarfsfall zusätzliche Unterlagen angefordert werden.
Alternativ können Sie uns Ihren Schaden auch per E-Mail, Fax oder Post mittels entsprechendem Formular melden.
Melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer. Wir beraten Sie gerne und organisieren im Notfall Ihren Heimtransport.
Notruf 24 Stunden täglich: +43 1 50 444 00
Geben Sie gegenüber dem Geschädigten keinerlei Schuldanerkenntnis in Form von schriftlichen oder mündlichen Zusagen bzw. Zahlungen ab und verständigen Sie so rasch wie möglich das Service Center der Europäischen.
Für die Schadensbearbeitung schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:
Für Kreditkarteninhaber gilt der Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadenseintritt (= Kopie der Monatsabrechnung) als Versicherungsnachweis.
Jeder Schadenfall ist individuell, somit können im Bedarfsfall zusätzliche Unterlagen angefordert werden.
Melden Sie sich bitte unverzüglich unter der Notrufnummer für die Leistungen "Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland", Reiserückruf", usw..
Notruf 24 Stunden täglich: +43 1 50 444 00
Tragen Sie Ihre Polizzennummer ein, sie wird im Notfall zusammen mit Ihrer aktuellen Adresse via GPS-Ortung in die Einsatzzentrale übertragen
Die kürzeste Verbindung zur Notruf-Zentrale, funktioniert auch ohne Internetzugang
Reisedoc, die 24/7 Verbindung zum österreichischen Arzt für rasche medizinische Beratung auf Reisen
Einfache und schnelle Übermittlung eines Schadenfalles