Bis wann muss die Versicherung abgeschlossen werden?

Grundsätzlich sollte die Versicherung gleichzeitig mit der Reisebuchung abgeschlossen werden. Erfolgt der Versicherungsabschluss aufgrund eines mit der Buchungsbestätigung mitgeschickten Versicherungsangebotes, gilt der Abschluss spätestens drei Werktage nach Reisebuchung als gleichzeitig.

Wird die Versicherung nicht gleichzeitig mit Reisebuchung abgeschlossen, so gilt für Reisestornoleistungen eine so genannte Karenzfrist, d.h. der Stornoschutz gilt erst ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).
Ein Beispiel: Ihr Gast bucht den Sommerurlaub im Jänner und die Reiseversicherung am 1. März. Dann beginnt der Versicherungsschutz für Reisestorno erst am 11. März.