Deckt eine private Versicherung des Mitarbeiters nicht auch das Risiko einer Geschäftsreise ab?

Es ist darauf zu achten, ob die Versicherung auch für Geschäftsreisen gilt und ob sie das Risiko der beruflich bedingten manuellen Tätigkeit abdeckt. In der Reisegepäckversicherung ist zu prüfen, ob die Versicherung auch für Berufsgepäck gilt. Grundsätzlich haften Unternehmen für beinahe sämtliche Risken, die Mitarbeiter auf Geschäftsreisen treffen. Somit hat auch der Arbeitgeber Absicherung zu sorgen.