Direkt Abrechnung mit Krankenhäusern

Kunden der Europäischen Reiseversicherung müssen nicht in Vorleistung treten

  • Kunden der Europäischen Reiseversicherung müssen nicht in Vorleistung treten
  • Kunden mit einer Auslandsreisekrankenversicherung der Europäischen Reiseversicherung sind bis zu 1 Mio. Euro für stationäre Behandlungen und bis zu 100% für ambulante Behandlungen abgesichert.
  • Im Falle einer versicherten Krankenhausbehandlung müssen die Kunden der Europäischen Reiseversicherung die Kosten der stationären Behandlung, die ja oft sehr hoch sein können, selbstverständlich nicht vor Ort auslegen.
  • „Sobald eine gesicherte Diagnose feststeht und daraufhin die nötigen Behandlungsschritte vom Spital gegenüber der Versicherung dargelegt werden, garantiert die Europäische die dafür anfallenden Kosten mittels einer Kostenübernahmebestätigung,“ - informiert Mag. Wolfgang Lackner, Vorstandsvorsitzender der Europäischen Reiseversicherung.
  • Nach Entlassung des Patienten werden die Behandlungskosten direkt mit dem Spital abgerechnet.

Bei einer ambulanten Behandlung legen Sie üblicherweise die Kosten zunächst vor Ort aus. Nach Ihrer Rückkehr können Sie die Kosten bei der Europäischen Reiseversicherung einreichen und bekommen sie auf Ihr Konto überwiesen, dabei wird ein Selbstbehalt von 20% berücksichtigt.

Allerdings können Sie zuerst Ihre Sozialversicherung anschreiben, die ihren satzungsmäßigen Pflichtanteil übernimmt. Den dann noch offenen Restbetrag können Sie bei der Europäischen Reiseversicherung einreichen und erhalten dann Ihre Auslagen zur Gänze erstattet.

Nähere Informationen zur Schadenmeldung finden Sie hier.