Jeder Schadenfall muss nachgewiesen werden - z. B. bei Erkrankung im Stornofall durch ein ärztliches Attest, bei Diebstahl einen Polizeibericht, bei Arztkosten am Urlaubort eine entsprechende Rechnung. Unter dem Menüpunkt Service Was tun im Schadensfall? finden Sie alle Informationen.

