Urlaub in Österreich Versicherungsdeckung zu COVID-19

Grafik eines Mannes mit Tasche in der Hand, der sich an einer Hotelrezeption von einer Rezeptionistin beraten lässt.

Informationen für unsere Kunden und Partner in der Hotellerie in Österreich

Informationen für unsere Kunden und Partner in der Hotellerie in Österreich und Südtirol
zu COVID-19 und Versicherungsdeckung

Tipp: Sie finden die hier angeführten Details auch zum Download  

Unsere Hotelstorno-Versicherungen bieten im Ausmaß (Leistungsumfang und Versicherungssummen) des jeweils gewählten Versicherungsproduktes folgenden Stornoversicherungsschutz bei COVID-19:

Stornoschutz bei COVID-19

Stornokosten für den Fall, dass Sie als versicherter Kunde die Reise nicht antreten können,

  • weil Sie oder eine gleichwertig versicherte mitreisende Person an COVID-19 erkranken oder einen positiven PCR-Test haben und deswegen die Reise nicht antreten können,
  • weil ein naher Angehöriger (*) oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist,

(*) Als Angehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.

Epidemische oder pandemische Krankheiten gelten als Erkrankung im Sinne der ERV-RVB Hotellerie 2021 versichert.

Alle sonstigen Leistungen und Ausschlüsse gelten gemäß dem Leistungsumfang und den Versicherungssummen des jeweils gewählten Versicherungsproduktes und den EUROPÄISCHE Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB Hotellerie 2021.

Rückfragen und Erreichbarkeit

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@europaeische.at.