Gut gelandet, aber Koffer weg? Was tun?

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Eine Reise verläuft nicht immer nach Plan. Nichts ist unangenehmer, als am Gepäcksband zu stehen und vergebens auf den Koffer zu warten. Im Falle des Falles sollten Sie folgende Schritte beachten:

Beschädigung oder Abhandenkommen

Lassen Sie sich den Schadensfall unbedingt an Ort und Stelle schriftlich bestätigen – z.B. bei Diebstahl von der Polizei; bei Beschädigung während des Transportes vom Transportunternehmen (z.B. Fluglinie). Bewahren Sie bei Schäden während des Fluges die Flugtickets inklusive Gepäckaufkleber (Bag Identification Tag) auf.

Für die rasche Schadensbearbeitung schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Versicherungsnachweis
  • Online-Schadensmeldung oder vollständig ausgefülltes Schadensformular
  • Reiseunterlagen (z.B. Buchungsbestätigung)
  • Einkaufsbelege der Gegenstände im Original
  • bei Diebstahl: Polizeiprotokoll im Original
  • bei Beschädigung: Foto der Beschädigung oder Kostenvoranschlag für die vorzunehmende Reparatur bzw. falls eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, eine diesbezügliche Bestätigung bei Beschädigung/Verlust während Flugreisen*:
    – Flugticket (Boarding Pass) inklusive Gepäckaufkleber (Bag Tag) im Original
    – Bestätigung der Schadensmeldung von der Fluggesellschaft im Original
    – bei Verlust zusätzlich die Bestätigung über die ergebnislosen Ermittlungen im Original (ca. 4 Wochen nach Meldung bei der Fluggesellschaft)

* die Angaben zu Flugreisen gelten sinngemäß auch für Schiffs-, Bus- und Bahnreisen.

Für Kreditkarteninhaber gilt der Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadenseintritt (= Kopie der Monatsabrechnung) als Versicherungsnachweis.

Gepäcksverspätung am Reiseziel

Lassen Sie sich die Verspätung unbedingt vom Transportunternehmen (z.B. Fluglinie) bestätigen und bewahren Sie die Rechnungen für die Ersatzkäufe auf.

Für die rasche Schadensbearbeitung schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • Versicherungsnachweis
  • Online-Schadensmeldung oder vollständig ausgefülltes Schadensformular
  • Reiseunterlagen (z.B. Buchungsbestätigung)
  • Flugticket (Boarding Pass) inklusive Gepäckaufkleber (Bag Tag) im Original*
  • Bestätigung der Schadensmeldung von der Fluggesellschaft im Original*
  • Einkaufsbelege der Ersatzkäufe im Original

* die Angaben zu Flugreisen gelten sinngemäß auch für Schiff-, Bus- und Bahnreisen.

Für Kreditkarteninhaber gilt der Nachweis der Kartenverwendung innerhalb von 3 Monaten vor Schadenseintritt (= Kopie der Monatsabrechnung) als Versicherungsnachweis.

Hier können Sie Ihren Schaden online melden.

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