Welche Stornogründe sind versichert und wer darf stornieren?

Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie in den Versicherungsbedingungen der Produktinformation, die wichtigsten sind:

  • unerwartete Erkrankung, unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder Familienangehöriger. Als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
  • bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge eines Elementarereignisses oder der Straftat eines Dritten.
  • Verkehrsunfall mit dem Privatfahrzeug  auf der direkten Anreise zum Veranstaltungsort.

Wer darf stornieren?

Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung einer Person) können zusätzlich folgende gleichwertig versicherte Begleitpersonen stornieren:

  • Familienangehörige der betroffenen versicherten Person; als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
  • pro versichertem Ereignis maximal drei weitere Personen.