Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie in den Versicherungsbedingungen der Produktinformation, die wichtigsten sind:
- unerwartete Erkrankung, unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder Familienangehöriger. Als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
- bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge eines Elementarereignisses oder der Straftat eines Dritten.
- Verkehrsunfall mit dem Privatfahrzeug auf der direkten Anreise zum Veranstaltungsort.
Wer darf stornieren?
Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung einer Person) können zusätzlich folgende gleichwertig versicherte Begleitpersonen stornieren:
- Familienangehörige der betroffenen versicherten Person; als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
- pro versichertem Ereignis maximal drei weitere Personen.

