StornoSchutz bei Schwangerschaft

Junge werdende Eltern sitzen vor dem Laptop und planen ihren Babymoon
Mit guter Vorbereitung und passender Vorsorge durch den StornoSchutz wird Ihre Reise während der Schwangerschaft zu einem unvergesslichen Erlebnis.

Auch wenn eine Schwangerschaft mit besonderen Reiserisiken verbunden sein kann, müssen werdende Eltern nicht auf diese besondere Auszeit verzichten.

Schwanger sicher reisen

Immer mehr werdende Eltern entscheiden sich für einen sogenannten Babymoon – eine bewusste Auszeit, um noch einmal gemeinsam Kraft zu tanken. Die Reise schafft Raum für Sie und Ihre Familie, bevor mit dem Familienzuwachs ein neuer und aufregender Lebensabschnitt beginnt. Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich der Babymoon entspannt und unbeschwert genießen – ob in Österreich oder im Ausland.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Gute Absicherung: Sind Sie bereits bei der Buchung schwanger oder erfahren Sie erst nach Reiseantritt von Ihrer Schwangerschaft? Unser StornoSchutz hilft in beiden Fällen. Er übernimmt die Kosten bei Reisestorno oder Reiseabbruch.
  • Schutz für Sie und Ihre Familie: Treten Komplikationen während der Schwangerschaft auf, genügt eine schriftliche ärztliche Bestätigung. Der StornoSchutz übernimmt dann die Stornokosten – auch für Ihre_n Partner_in.
  • Wichtige Fristen: Schließen Sie den StornoSchutz möglichst früh ab – idealerweise innerhalb von drei Tagen nach der Reisebuchung. So genießen Sie den vollen Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn.
  • Für medizinische Notfälle im Ausland: Kommt es während der Reise zu einer Frühgeburt oder anderen medizinischen Komplikationen, bietet der KomplettSchutz zusätzliche Sicherheit. Er übernimmt neben den Stornokosten auch medizinische Behandlungskosten im Ausland – bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche.

 

Der passende Reiseschutz für Schwangere

Der StornoSchutz der Europäischen Reiseversicherung bietet werdenden Eltern finanzielle Sicherheit für die Reise. Er schützt Sie vor unerwarteten Kosten, wenn Sie Ihre Reise aufgrund einer Schwangerschaft oder anderer versicherter Ereignisse plötzlich stornieren oder abbrechen müssen. Was in solchen Fällen konkret zu tun ist, erfahren Sie in unserem Beitrag „Reise stornieren“.

Um im Fall von Reisestorno und Reiseabbruch abgesichert zu sein, wählen Sie eine der folgenden Reiseversicherungen:

  • StornoSchutz – übernimmt die Kosten bei Reisestorno und Reiseabbruch und bietet Schutz bei mehr als 20 anerkannten Stornogründen.
  • KomplettSchutz – kombiniert den StornoSchutz mit einer Reisekrankenversicherung inklusive Heimtransport sowie Reisegepäckversicherung. So sind Sie umfassend finanziell und gesundheitlich geschützt.

Wichtig: Schließen Sie Ihre Reiseversicherung möglichst frühzeitig ab – idealerweise innerhalb von drei Tagen nach der Reisebuchung. Dann besteht voller Versicherungsschutz bei Eintritt einer Schwangerschaft. Schließen Sie später ab, dann gilt der Schutz grundsätzlich erst für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Vertragsabschluss eintreten. Ausgenommen davon sind Unfälle, Todesfälle und Elementarereignisse.

Für den Stornogrund Schwangerschaft gilt zusätzlich eine Sonderregelung: War die Schwangerschaft schon vor Versicherungsabschluss bekannt, dann werden die Stornokosten nur bei unerwartet schweren Schwangerschaftskomplikationen oder Frühgeburt übernommen.

 

Bis wann darf man schwanger fliegen?

Beim Thema Fliegen sind schwangere Reisende oft unsicher. Grundsätzlich gilt: Verläuft die Schwangerschaft komplikationslos, spricht in der Regel nichts gegen eine Flugreise.

Austrian Airlines lässt Passagierinnen mit unkomplizierter Schwangerschaft bis zur 36. Schwangerschaftswoche (SSW) ohne Attest mitfliegen. Ab der 28. Schwangerschaftswoche wird Schwangeren empfohlen, ein aktuelles ärztliches Attest mitzuführen, das ihre Flugtauglichkeit bestätigt und den voraussichtlichen Geburtstermin angibt. Eine Verpflichtung besteht zwar nicht, das Attest kann das Check-in jedoch erleichtern. Flugreisen ab dem 8. oder 9. Schwangerschaftsmonat sind häufig nur noch eingeschränkt möglich.

Planen Sie im letzten Schwangerschaftsdrittel möglichst ein Reiseziel mit guter medizinischer Versorgung und besprechen Sie Ihre Reisepläne vorab mit Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Gynäkologen. Kommt es kurz vor oder während einer bereits gebuchten Reise zu einer Frühgeburt oder zu schweren Schwangerschaftskomplikationen, greift unser StornoSchutz und übernimmt mit Storno- bzw. Reiseabbruch-Leistungen.

Bitte beachten Sie: Der Versicherungsschutz gilt bis einschließlich 35. Schwangerschaftswoche.

 

Bei der Reisebuchung schwanger

Wenn Sie schon zum Zeitpunkt der Reisebuchung schwanger sind, lohnt es sich besonders, über den Abschluss einer Reisestorno- und Reiseabbruchversicherung nachzudenken. Denn auch bei einer komplikationslosen Schwangerschaft können unerwartete medizinische Ereignisse dazu führen, dass die Reise nicht wie geplant angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss.

 

Schwangerschaft nach Reisebuchung

Ein Beispiel: Ein Paar bucht im Januar eine Safari für den Spätsommer in Kenia und schließt gleichzeitig einen StornoSchutz ab. Im März erfährt die Versicherte von ihrer Schwangerschaft. Da der Reisezeitpunkt in die fortgeschrittene Schwangerschaft fällt und die Gynäkologin von der Fernreise wegen notwendiger Impfungen bzw. gesundheitlicher Risiken medizinisch abrät, sagen die werdenden Eltern die Reise ab.

Weil die Schwangerschaft bei der Buchung noch nicht bekannt war, liegt ein versicherter Rücktrittsgrund vor. In diesem Fall übernimmt der StornoSchutz die anfallenden Stornokosten gemäß den Versicherungsbedingungen.

 

So greift der StornoSchutz bei Schwangerschaft während der Reise

Sie haben Ihre Reise bereits angetreten und können sie wegen einer festgestellten Schwangerschaft oder wegen Schwangerschaftskomplikationen nicht wie geplant fortsetzen? In diesem Fall greift die Reiseabbruch-Leistung des StornoSchutzes.

Sie übernimmt die zusätzlichen Kosten für Tickets für die vorzeitige Rückreise sowie die Kosten für bereits bezahlte, aber nicht mehr genutzte Reiseleistungen.

 

Was versteht man unter Schwangerschaftskomplikationen?

Als Schwangerschaftskomplikation gelten ärztlich bestätigte gesundheitliche Risiken, aufgrund derer eine Reise medizinisch nicht mehr vertretbar ist oder abgebrochen werden muss. Folgende Ereignisse werden als Schwangerschaftskomplikationen anerkannt:

  • Die Wehen setzen frühzeitig ein.
  • Es droht eine Frühgeburt.
  • Eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung oder Komplikation wird diagnostiziert.

Für diese medizinischen Gründe besteht bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche Versicherungsschutz.

 

StornoSchutz bei Schwangerschaftskomplikationen

Bei Schwangerschaftskomplikationen wird unterschieden, ob Sie vor Reiseantritt oder während der Reise auftreten. Für beide Fälle bietet der StornoSchutz finanzielle Sicherheit.

Ein Beispiel für Komplikationen vor der Reise: Drei Wochen vor dem geplanten Abflug nach Vietnam leidet Emma unter einer schweren Schwangerschaftskomplikation, die eine stationäre Behandlung oder strikte Bettruhe erforderlich macht. Die Reise kann sie deshalb nicht antreten. Liegt eine ärztlich bestätigte schwere Schwangerschaftskomplikation vor, übernimmt der StornoSchutz die anfallenden Stornokosten gemäß den Versicherungsbedingungen.

Ein Beispiel für Schwangerschaftskomplikationen während der Reise: Während eines Wanderurlaubs in Südtirol treten bei Lena in der 20. Schwangerschaftswoche unerwartete Komplikationen auf. Zwar ist keine sofortige Operation notwendig, die behandelnde Ärztin empfiehlt aber eine sofortige Rückreise sowie strikte Schonung und weitere Betreuung durch die Frauenärztin zu Hause. Das Paar muss den Urlaub deshalb vorzeitig abbrechen. In diesem Fall greift die Reiseabbruch-Leistung des StornoSchutzes: Sie erstattet die anteiligen Kosten für bereits gezahlte, aber nicht mehr genutzte Reiseleistungen wie beispielsweise die stornierten Hotelzimmer. Sie übernimmt auch die Mehrkosten für die außerplanmäßige Heimreise, wie zum Beispiel Umbuchungsgebühren oder neue Rückreisetickets.

 

Ist der Partner bzw. die Partnerin durch den StornoSchutz bei Schwangerschaft abgesichert?

Ein Babymoon ist für viele Paare eine besondere Gelegenheit, vor der Geburt noch einmal intensiv Zeit miteinander zu verbringen. Muss die Reise aufgrund einer Frühgeburt oder wegen Schwangerschaftskomplikationen abgesagt oder vorzeitig beendet werden, betrifft das in der Regel beide Reisenden.

Mit dem StornoSchutz der Europäischen Reiseversicherung sind deshalb nicht nur die schwangere Versicherte, sondern auch der mitreisende Partner oder die mitreisende Partnerin abgesichert. Muss die Reise beispielsweise wegen einer ärztlich bestätigten schweren Schwangerschaftskomplikation oder einer Frühgeburt bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche storniert werden, übernimmt der StornoSchutz die versicherten Stornokosten auch für den Partner oder die Partnerin.

Dies ist möglich, weil der Partner oder die Partnerin als Risikoperson gilt. Zu den Risikopersonen zählen außerdem Angehörige der versicherten Person oder des Partners bzw. der Partnerin, gemeinsam Mitversicherte sowie bestimmte Betreuungspersonen. Dadurch kann unter Umständen auch die gesamte gemeinsam gebuchte Reise finanziell abgesichert sein. Dazu gehören beispielsweise auch ältere Geschwister, für die bereits Flug und Unterkunft mitgebucht wurden.

 

Darauf sollten Sie bei Reisen in der Schwangerschaft achten

Mit der passenden Reiseversicherung reisen Sie während der Schwangerschaft deutlich entspannter. Neben einer Reisestorno- und Reiseabbruchversicherung empfiehlt sich insbesondere eine Reisekrankenversicherung, damit Sie auch bei medizinischen Notfällen im Ausland finanziell abgesichert sind. Darüber hinaus helfen einige einfache Vorbereitungen, die Reise möglichst sicher und unbeschwert zu gestalten.

  • Reise-Check bei der Frauenärztin oder beim Frauenarzt: Besprechen Sie Ihre Reisepläne vorab mit Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Gynäkologen. So können Sie abklären, ob aus medizinischer Sicht etwas gegen die Reise spricht, und sich Ihre Reisefähigkeit bestätigen lassen.
  • Eltern-Kind-Pass einpacken: Führen Sie den Eltern-Kind-Pass während der gesamten Reise im Handgepäck mit. So stehen bei einer medizinischen Behandlung im Notfall alle wichtigen Informationen zur Schwangerschaft rasch zur Verfügung.
  • Flugtauglichkeit prüfen: Viele Fluggesellschaften verlangen ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche ein ärztliches Attest, meist ab der 28. oder 32. SSW. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über die Bestimmungen Ihrer Airline.
  • Kompression und Bewegung: Auf längeren Auto-, Bahn- oder Flugreisen sollten Sie regelmäßig aufstehen und sich bewegen. Kompressionsstrümpfe können dazu beitragen, das Risiko einer Thrombose zu reduzieren.
  • Reiseapotheke: Packen Sie alle regelmäßig benötigten oder ärztlich empfohlenen Medikamente sowie die wichtigsten Notfallmedikamente in Ihre Reiseapotheke. Denken Sie außerdem an Mittel gegen häufige Schwangerschaftsbeschwerden wie Sodbrennen oder ungewollte Kontraktionen der Gebärmutter. Achten Sie vor allem an heißen Reisezielen auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr, da Dehydrierung das Risiko vorzeitiger Wehen erhöhen kann.
  • Medizinische Versorgung am Urlaubsort: Informieren Sie sich bereits vor Reiseantritt über die medizinische Versorgung an Ihrem Reiseziel. Eine gute Erreichbarkeit von Krankenhäusern oder gynäkologischen Einrichtungen kann im Ernstfall entscheidend sein. Auch Sprachbarrieren können bestehen. Die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite Ihrer e-Card deckt im Ausland nicht alle Kosten ab und ersetzt daher keine private Reisekrankenversicherung.

 

Unser Tipp: Mit dem KomplettSchutz der Europäischen Reiseversicherung sind Sie und Ihr Ungeborenes nicht nur bei Reisestorno und Reiseabbruch abgesichert, sondern darüber hinaus auch im medizinischen Ernstfall. Die enthaltene Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland – auch bei schweren Schwangerschaftskomplikationen oder einer Frühgeburt. Insbesondere bei Reisen in Länder mit hohen Behandlungskosten oder in Länder außerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Krankenversicherungskarte bietet der Schutz zusätzliche Sicherheit.

 

Fazit: Sorgenfrei reisen in der Schwangerschaft

Eine unkomplizierte Schwangerschaft muss kein Grund sein, auf eine Reise oder einen Babymoon zu verzichten. Wer das Reiseziel sorgfältig auswählt, die Reisepläne vorab ärztlich abklärt und sich rechtzeitig um den passenden Versicherungsschutz kümmert, kann die gemeinsame Auszeit entspannt genießen.

 

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Häufige Fragen zum StornoSchutz bei Schwangerschaft

Wann ist der beste Zeitpunkt für Reisen während der Schwangerschaft?

Wann eine Reise während der Schwangerschaft möglich und sinnvoll ist, hängt von der individuellen gesundheitlichen Situation ab. Bei einer unkomplizierten Schwangerschaft gilt das zweite Schwangerschaftsdrittel, etwa zwischen der 13. und der 28. Schwangerschaftswoche, allgemein als die beste Reisezeit. In dieser Phase haben Übelkeit und Müdigkeit bei vielen Schwangeren bereits nachgelassen.

Viele Fluggesellschaften befördern Schwangere bei einer unkomplizierten Schwangerschaft bis zum Beginn der 36. Schwangerschaftswoche, verlangen jedoch ab einem bestimmten Zeitpunkt ein ärztliches Attest und haben eigene Beförderungsrichtlinien. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über die Bestimmungen Ihrer Airline.

Nach aktuellem medizinischem Kenntnisstand stellen die Druckveränderungen in der Flugzeugkabine oder die üblichen Erschütterungen während eines Linienflugs kein erhöhtes Risiko für das ungeborene Kind dar.

Reicht ein einfacher positiver Schwangerschaftstest als Nachweis für einen Reisestorno- oder Reiseabbruchgrund?

Nein, ein positiver Schwangerschaftstest allein reicht nicht als Nachweis für einen Reisestorno- oder Reiseabbruchgrund. Erforderlich ist ein ärztliches Attest oder eine Kopie des Eltern-Kind-Passes, aus dem der Zeitpunkt der festgestellten Schwangerschaft hervorgeht. Auch eine ärztliche Bestätigung, aus der hervorgeht, dass die Reise aus medizinischer Sicht zum geplanten Reisezeitpunkt nicht angetreten werden kann oder nicht zumutbar ist, ist ein gültiger Nachweis für einen Reisestorno- oder Reiseabbruchgrund.

Gilt eine Reiseunverträglichkeit wegen Schwangerschaftsübelkeit als Versicherungsgrund?

Ja, allerdings nicht bei jeder Form von Schwangerschaftsübelkeit. Versicherungsschutz besteht, wenn die Beschwerden ein medizinisch relevantes Ausmaß erreichen und die Reise aus medizinischer Sicht nicht mehr zumutbar ist.

Was passiert, wenn notwendige Impfungen für Schwangere nicht möglich sind?

Ist für Ihr Reiseziel eine Impfung vorgeschrieben oder aus medizinischer Sicht dringend empfohlen, kann deren Nichtdurchführung einen versicherten Rücktrittsgrund darstellen. Voraussetzung ist, dass die Impfung wegen einer zum Zeitpunkt der Reisebuchung noch unbekannten Schwangerschaft nicht durchgeführt werden darf. In diesem Fall greift der StornoSchutz, sofern die Voraussetzungen gemäß den Versicherungsbedingungen erfüllt sind. Hintergrund ist, dass eine ärztlich festgestellte Impfunverträglichkeit zu den anerkannten Stornogründen zählt.

Kann ich meine Reiseversicherung wegen Schwangerschaft nachträglich kündigen?

Nein, eine Reiseversicherung kann nach Vertragsabschluss nicht allein aufgrund einer Schwangerschaft gekündigt werden. Der StornoSchutz bleibt bis zum Reiseantritt bzw. bis zu einem versicherten Rücktritt oder Reiseabbruch bestehen und bietet gerade für solche unvorhergesehenen Ereignisse finanziellen Schutz.

 

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